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PTU Triebfahrzeugführende

Triebfahrzeugführende müssen im komplexen System Bahn wichtige Voraussetzungen erfüllen, um ihre Aufgaben sicher und zuverlässig ausführen zu können. Im Fokus stehen Leistungsvoraussetzungen und der richtige Mindset.

Psychologische Tauglichkeitsuntersuchung (PTU)

Angehende Lokomotivführerinnen und Trampiloten müssen vor der Ausstellung eines Lernfahrausweises neben weiteren Voraussetzungen auch eine psychologische Tauglichkeitsuntersuchung absolvieren.

Artikel 14 der Verordnung des UVEK über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) schreibt vor, dass Vertrauenspsychologen die psychologische Tauglichkeit von angehenden Lokführern einschätzen müsse. Eine nicht bestandene PTU kann nach jeweils einem Jahr maximal zweimal wiederholt werden.

Als anerkanntes vertrauenspsychologisches Institut führen wir die PTU nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen durch, insbesondere für hochzuverlässige Organisationen mit hohen Qualitätsmassstäben.

Gemäss der Richtlinie psychologische Tauglichkeitsuntersuchungen für Personen mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich nach VTE und ZSTEBV prüfen wir die folgenden Anforderungsbereiche: