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Ausserordentliche Tauglichkeitsuntersuchung

Sicherheitsgefährdende Vorkommnisse können die psychologische Tauglichkeit in Frage stellen und als Konsequenz eine ausserordentliche psychologische Tauglichkeitsuntersuchung auslösen.

Anlassbezogene Fragestellungen

Vorkommnisse wie Signalfälle, Beinahe-Unfälle, Unfälle, unsicheres Handeln, offensichtliches menschliches Fehlverhalten, Verhaltensauffälligkeiten, belastende Ereignisse oder kognitive Defizite/Abbauprozesse können eine Tauglichkeitsüberprüfung nach sich ziehen. Wenn eine Organisation dies feststellt, ist eine psychologische Tauglichkeitsuntersuchung indiziert.

Artikel 12 und 13 der Verordnung über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich (STEBV) schreiben vor, dass in diesen Fällen die psychologische Tauglichkeit von Triebfahrzeugführenden und Fahrdienstleitenden erneut von einer Vertrauenspsychologin oder einem Vertrauenspsychologen untersucht werden muss.

Als anerkanntes vertrauenspsychologisches Institut führen wir ausserordentliche Tauglichkeitsuntersuchungen nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen durch. Insbesondere auch für hochzuverlässige Organisationen (HRO) mit besonderen Qualitätssicherungsmassnahmen, um die psychologische Tauglichkeit zuverlässig festzustellen zu können.

Gemäss der Richtlinie psychologische Tauglichkeitsuntersuchungen für Personen mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich nach VTE und ZSTEBV prüfen wir folgende Anforderungsbereiche und beziehen uns dabei explizit auf anlassgebende Vorfälle: