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Kosten

Studiengebühren

Die Kosten für ein Studium an der ZHAW setzen sich zusammen aus den Studiengebühren, den Kosten für Unterrichtsmaterial und Exkursionen sowie den individuellen Kosten für den Lebensunterhalt. Die Gebühren für ein Studium an der ZHAW werden vom Zürcher Regierungsrat festgelegt und gelten für alle Studierenden (Voll- und Teilzeitstudierende, Repetierende, Studierende im Praktikumssemester, Studienabbrecherinnen und –abbrecher etc.).

Die Gebühren für das Aufnahmeverfahren müssen Sie in jedem Fall bezahlen. Also auch dann, wenn Sie nicht für die weiteren Schritte im Zulassungsverfahren (z.B. Eignungsabklärung) oder zum Studium zugelassen werden. Während des Studiums können weitere Kosten anfallen. Zum Beispiel für Software. Weitere Informationen finden Sie im Reglement «Gebühren und Kostenbeiträge».

Beschreibung Häufigkeit Kosten
Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren [1] einmalig CHF 100.–
Gebühr für die Einschreibung in die Bachelor- und Masterstudiengänge [2] einmalig CHF 100.–
Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium [3] pro Semester CHF 720.–
Semesterpauschale für beurlaubte Studierende [4] pro Semester CHF 300.–
Zusätzliche Studiengebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz [5] pro Semester CHF 500.–
Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) pro Semester CHF 35.–
Mitgliederbeitrag Verein Alias – Studierende der ZHAW pro Semester CHF 20.–

[1] Gebühr gemäss § 2 Verordnung über die Studiengebühren
[2] Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
[3] Gemäss §4 Verordnung über die Studiengebühren
[4] Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allg. Administration eine Semesterpauschale von CHF 300.– gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge. Diese Semesterpauschale wird auch bei Studierenden erhoben, die in den Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit das Zusatzmodul C besuchen, sowie bei Studierenden mit verzögertem Abschluss.
[5] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde.

Semesterbestätigung

Die Studierenden erhalten die Aufforderung zur Bezahlung der Semestergebühren per E-Mail. Die Aufrechterhaltung der Immatrikulation erfolgt durch Bezahlung der Semesterrechnung. Die Bezahlung ist aktuell per Kreditkarte, PostFinance Card oder E-Banking möglich. Sobald die Semestergebühren bezahlt sind, ist die Semesterbestätigung verfügbar.

Kosten für Eignungsprüfung

Eignungsabklärung: CHF 600.-
► Wir empfehlen vor der Anmeldung den Besuch einer Infoveranstaltung.