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Monitoring zur Umsetzung der Pflegeinitiative

Ein Nationales Monitoring Pflegepersonal soll ab Mitte 2024 messen, ob die Massnahmen zur Umsetzung der Pflegeinitiative Wirkung zeigen, und damit zur Verbesserung der Pflegesituation in der Schweiz beitragen. Die Planungsgrundlage dafür hat die ZHAW im Auftrag des BAG erarbeitet.

Damit Bund, Kantone und Arbeitgebende überprüfen können, ob die verschiedenen Massnahmen zur Umsetzung der Pflegeinitiative Wirkung zeigen, soll ab dem 1. Juli 2024 ein regelmässiges nationales Monitoring Pflegepersonal gestartet werden. Damit wird ein umfassendes Steuerungsinstrument geschaffen, das die Situation im Akut- und Langzeitbereich sowie deren Entwicklung transparent und detailliert aufzeigt. Gemessen werden sollen beispielsweise die Zahl der offenen Stellen, die Zahl der Ausbildungsabschlüsse, die Fluktuationsrate, der Bestand der Pflegepersonen oder die Pflegequalität aus Sicht der Patientinnen und Patienten.

Ein breit abgestütztes Gremium

Die Planungsgrundlage für die Erstellung eines «Monitorings Pflege» haben das Institut für Pflege und Institut für Gesundheitsökonomie der ZHAW im Auftrag des BAG erarbeitet. Die Mitglieder der Plattform Gesundheitspersonal, die Bildungsinstitutionen im Pflegebereich, das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) und Expert:innen aus verschiedenen Bereichen (Management, Bildung, Forschung, Datenmonitoring) waren an der Erarbeitung dieser Planungsgrundlage beteiligt.

«Es war uns ein grosses Anliegen, den unterschiedlichen Bedürfnissen aller Stakeholder gerecht zu werden», sagt Prof. Maria Schubert, Co-Leiterin Forschung und Entwicklung Pflege an der ZHAW und Mitautorin der Planungsgrundlage für das Monitoring. Eine komplexe Aufgabe, denn einerseits sind zum Beispiel der Akut- und der Langzeitbereich sehr unterschiedlich organisiert und punkto Daten auch unterschiedlich dokumentiert. Anderseits sollten die erfassten Daten sowohl für eine übergeordnete nationale Planung des BAG als auch für die detaillierte Planung auf der Institutionsebene aussagekräftig sein. «Hier einen Konsens zu finden, war eine der grössten Herausforderungen», sagt Schubert.

Vier Beobachtungsbereiche

Die Planungsgrundlage definiert nun, abgeleitet von den Zielen der Pflegeinitiative, vier Beobachtungsbereiche: den Stellenwert der Pflege in der Gesundheitsversorgung, die Bildung und den kompetenzgerechten Einsatz der Pflegepersonen, die Arbeitsbedingungen der Pflegepersonen sowie  den Zugang zu und Qualität von Pflegeleistungen. Um den Ist-Zustand und die Wirkung von Massnahmen möglichst genau messen zu können, werden in der Planungsgrundlage 33 Indikatoren aufgeführt, die im Rahmen des Nationalen Monitorings Pflegepersonal verwendet werden sollen. «Bei der Erarbeitung dieser Indikatoren haben wir systematisch auf bereits bestehende Daten und Studien zurückgegriffen», erläutert Schubert.

«Es war uns ein grosses Anliegen, den unterschiedlichen Bedürfnissen aller Stakeholder gerecht zu werden.»

Prof. Maria Schubert, Co-Leiterin Forschung und Entwicklung Pflege an der ZHAW und Mitautorin der Planungsgrundlage für das Monitoring.

Schwierig zu messen, aber für ein effektives Monitoring relevant, seien insbesondere auch subjektiv empfundene Indikatoren wie die Arbeitszufriedenheit oder die Arbeitsbelastung. «Hier verfügen wir in der Schweiz derzeit erst über wenig Daten», so Schubert. «Es wäre deshalb sinnvoll, während des Monitorings auch Befragungen durchzuführen, um diese und andere Datenlücken zu schliessen.»

Zeitnahe Umsetzung im Fokus

Die im Rahmen des Nationalen Monitorings Pflegepersonal erhobenen Indikatoren werden ab dem 1. Juli 2024 schrittweise auf einer Webseite von Obsan veröffentlicht und regelmässig aktualisiert. «Wichtig ist, dass die Pflegeinitiative möglichst zeitnah umgesetzt werden kann», ist Schubert überzeugt. «Mit diesem Ziel vor Augen haben wir eine fundierte Grundlage für den Start eines nationalen Monitorings erarbeitet, das man je nach Bedarf noch weiter ausbauen kann.»