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Fachkonferenz Gesundheit begrüsst Gesundheitsberufegesetz

Im neuen Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG) soll nach Ansicht der Fachkonferenz Gesundheit der KFH auch die Masterstufe geregelt und ein aktives Berufsregister auf nationaler Ebene aufgenommen werden. Die Fachkonferenz schlägt unter anderem eine Gesundheitsberufe-Kommission, die Konkretisierung der Weiterbildungspflicht, einen Berufsbezeichnungsschutz sowie die Erweiterung des Geltungsbereiches auf öffentlich-rechtliche Institutionen vor.

Bis am 18. April 2014 läuft die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG). Das Gesetz hat zum Ziel, die Qualität in den an Fachhochschulen vermittelten Gesundheitsberufen zu fördern, indem es die Anforderungen an die Ausbildung und die Berufsausübung gesamtschweizerisch einheitlich regelt.

Die Fachkonferenz Gesundheit der KFH sowie die nationalen Berufsverbände der Ergotherapeutinnen und -therapeuten, der Ernährungsberaterinnen und -berater sowie der Hebammen begrüssen den vorliegenden Gesetzesentwurf und beurteilen ihn grundsätzlich als positiv. Insbesondere begrüssen diese Organisationen:

  • die hohe Priorität, die der Patientensicherheit und der Versorgungsqualität eingeräumt wird
  • die Definition der Abschlusskompetenzen, die sich an den Resultaten des Projektes der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) orientiert
  • die Konkretisierung der Berufspflichten
  • die Akkreditierung der Studiengänge.

Alle interessierten Verbände, Parteien und Organisationen sind eingeladen, sich in ihren Antworten den hier geäusserten Positionen anzuschliessen.

Weiterführende Empfehlungen

Zusätzlich zu den vorgeschlagenen Regelungen schlagen wir die Aufnahme folgender weiterer Punkte ins GesBG vor:

Regelung der Masterstufe: Die Aufnahme der Masterstudiengänge und -abschlüsse analog zur Bachelorstufe in das GesBG ist Voraussetzung für eine Regelung einer erweiterten Berufstätigkeit mit vermehrten Kompetenzen (Advanced Practice), die auf Verordnungsstufe vorzusehen ist.

Aktives Berufsregister: Wir verlangen die Einführung eines aktiven Berufsregisters auf nationaler Ebene. Das Register dient dem Schutz und der Information von Patientinnen und Patienten, der Information von in- und ausländischen Stellen, der Qualitätssicherung sowie zu statistischen Zwecken.

Gesundheitsberufe-Kommission: Wir schlagen vor, dass der Bundesrat eine ständige Gesundheitsberufe-Kommission einsetzt, welche die berufsspezifischen Kompetenzen regelt und die Weiterbildungspflichten definiert und kontrolliert.

Konkretisierung der Weiterbildungspflicht: Die Einhaltung der Berufspflichten soll auf Bundesebene geregelt werden. Wichtig ist dabei insbesondere eine Konkretisierung der Pflicht zu lebenslangem Lernen. Die zu diesem Zweck vom Bundesrat zu erlassende Verordnung muss eine konkrete Verpflichtung zur kontinuierlichen aktiven Teilnahme an anerkannten Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen enthalten.

Erweiterung des Geltungsbereiches auf öffentlich-rechtliche Institutionen: Es ist nicht plausibel, dass sich die Regelung auf die privatwirtschaftliche Berufsausübung beschränkt. Öffentlich-rechtliche Institutionen des Gesundheitswesens unterscheiden sich in ihren Leistungen für Patientinnen und Patienten in keiner Hinsicht von privatwirtschaftlichen Institutionen des Gesundheitswesens mit öffentlichem Leistungsauftrag.

Berufsbezeichnungsschutz: Der Schutz vor Täuschung und Irreführung von Personen, die Leistungen der Gesundheitsberufe in Anspruch nehmen, ist von zentraler Bedeutung. Deshalb soll im Gesetz ein Berufsbezeichnungsschutz aufgenommen werden.

Weitere Informationen

Kurzfassung der gemeinsamen Empfehlungen(DOC 959,8 KB)
Gemeinsame Stellungnahme und Empfehlungen(DOC 970,9 KB)
Website des BAG zur Vernehmlassung des Gesundheitsberufegesetzes

Kontakt
José Santos, Leitung Kommunikation Departement Gesundheit, Tel: 058 934 63 84, E-Mail: joseclaudio.santos@zhaw.ch