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Bachelor of Science in Nursing FH in der EU/EFTA anerkannt

Personen, die diesen Titel führen, haben aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG in allen EU- und EETA-Staaten direkten Zugang zu ihrem Beruf.

Nach langwierigen Verhandlungen in einem teilweise schwierigen politischen Umfeld erzielten die Schweiz und die EU eine Einigung und unterzeichneten am 30. September 2011 den Beschluss des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU zum Freizügigkeitsabkommen. Damit wird unter anderem der Bachelor of Science in Nursing EH in die Liste der in der EU automatisch anerkannten Abschlüsse aufgenommen.

Personen, die diesen Titel führen, haben folglich aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG in allen EU- und EETA-Staaten direkten Zugang zu ihrem Beruf. Die automatische Anerkennung des Abschlusses bedeutet, dass die zuständige Behörde des Aufnahmestaats nicht befugt ist, Inhaberinnen und Inhabern dieses Titels zusätzliche Prüfungen oder Praktika aufzuerlegen, bevor sie ihnen Zugang zum Beruf gewährt. Die Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelor of Science in Nursing EH sind allerdings verpflichtet, ihr Diplom von der zuständigen Behörde des Aufnahmestaats.