Eingabe löschen

Kopfbereich

Schnellnavigation

Hauptnavigation

Häufige Fragen (FAQ) zum Teilzeitstudium Gesundheitsförderung und Prävention

Häufige Fragen zum Bachelorstudium Gesundheitsförderung und Prävention

Die hier zusammengetragenen Fragen und Antworten zum Teilzeitstudium (TZ) besitzen keine Rechtsverbindlichkeit, sondern haben lediglich hinweisenden und Orientierungscharakter.

  1. An welchen Wochentagen finden die Lehrveranstaltungen statt?
    Die Studientage im Teilzeit-Modell (TZ-Modell) variieren über das Studienjahr und überhaupt über das gesamte Studium stark. Das heisst, Sie haben z.B. im 1. und 2. Semester Lehrveranstaltungen am Montag, Dienstag und Donnerstag, im 3. Semester dann beispielsweise Dienstag, Mittwoch und Donnerstag. Die Anzahl von Unterrichtsstunden pro Tag liegt meist zwischen 4 und 8 Stunden.
  2. Gibt es Ausnahmen bzw. gesonderte Blockveranstaltungen über mehrere Tage?
    Ja, es gibt in seltenen Fällen zusätzliche Unterrichtszeiten – sogenannte Einzeltermine nach Plan, die Sie dem Stundenplan entnehmen können. Zudem finden bestimmte Module als Block statt. Im 1. Semester gibt es ein Modul «Praxisfelderkundung». In den KW 2 und 3 besuchen Sie im Rahmen dieses Moduls verschiedene Institutionen der Gesundheitsförderung und Prävention in der Schweiz. Die Besuche in Kleingruppen finden von Montag bis Freitag statt. TZ-Studierende haben jedoch die Möglichkeit, Besuche zu wählen, die auf ihre Studientage fallen.
  3. Gibt es für das TZ-Studium einen gesonderten Stundenplan?
    Nein, als TZ-Studierende besuchen Sie die gleichen Module wie die VZ-Studierenden nur in einer anderen Taktung also in 3 Semestern mehr. Für die TZ-Studierenden gibt es eine Modulübersicht, welcher die Modulabfolge über 9 Semester entnommen werden kann. Wann die einzelnen Module stattfinden, kann dem jeweiligen VZ-Stunden-
    plan entnommen werden. So kann es sein, dass TZ-Studierende bspw. im 3. Semester Module aus dem 1. und 3. VZ-Semester besuchen und für Sie demnach beide Stundenpläne relevant sind.
  4. Wie lange dauert das Studium?
    Das Studium dauert 9 Semester.
  5. Findet der Unterricht abends oder an den Wochenenden statt?
    Nein, der Unterricht findet weitgehend werktags statt. Wahlpflichtmodule können auch mal spätnachmittags bis in den Abend hinein oder an Samstagen stattfinden.
  6. Wie viele Lektionen hat man durchschnittlich pro Woche?
    Sie haben in den ersten 6 Semestern im Durchschnitt pro Woche an 2.5 bis 3 Tagen und pro Tag zwischen 4 und 8 Lektionen Unterricht.
  7. Sind die Studiengebühren im TZ-Studium gleich hoch wie im VZ-Studium?
    Ja.
  8. Ist ein Wechsel vom VZ- zum TZ-Studium möglich oder umgekehrt?
    Ja.
  9. Wie hoch ist der Workload in den einzelnen Semestern?
    Der Workload beträgt durchschnittlich 450 Stunden pro Semester. Der Workload variiert jedoch im Verlauf des Studiums.
  10. Wie flexibel ist die Zusammenstellung der zu besuchenden Module?
    Die Zusammenstellung der zu besuchenden Module ist weitgehend unflexibel. Der Studienverlauf für das TZ-Studium ist vorgegeben. Eine eigene Zusammenstellung der Module ist nicht möglich. Eine Modulübersicht finden Sie auf unserer Website.
  11. Können ECTS aus früheren Ausbildungen an das Studium angerechnet werden?
    Nein, es ist nicht möglich, ECTS aus früheren Ausbildungen anrechnen zu lassen. Sie können sich aber für bestimmte Module dispensieren lassen, wenn Sie nachweisen können (z.B. über Ihr Studienzeugnis), dass die Inhalte bereits gelernt und geprüft wurden. Dies wird im Detail geprüft, wenn Sie einen Antrag auf Moduldispensation stellen.
  12. Studieren in meinem Semester nur Teilzeitstudierende?
    Nein, Sie studieren zusammen mit den Vollzeitstudierenden, allerdings in einer anderen Taktung. Sie studieren beispielsweise im 1. Studienjahr den ersten Teil aus dem VZ-Studium mit den Vollzeit-Studierenden, die mit Ihnen gestartet sind. Im 2. Studienjahr absolvieren Sie den zweiten Teil des 1. Studienjahres mit dem neuen Erstsemesterjahrgang, der ein Jahr nach Ihnen gestartet ist.
  13. Muss man berufstätig sein, um das Studium in TZ absolvieren zu können?
    Nein, eine Berufstätigkeit ist nicht erforderlich.
  14. Kann ich neben dem TZ-Studium arbeiten?
    Ja, Sie können neben dem Studium einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Wir empfehlen eine maximale Anstellung von 50 % bei einer Anstellung werktags. Es gibt auch Studierenden im TZ-Studium, die 40 bis max. 60 % arbeiten. Relevant ist, ob Sie eine Beschäftigung haben, der Sie auch am Wochenende nachgehen können. Wenn sich
    Ihre Arbeitszeiten auf die Werktage beschränken, wird eine Anstellung von max. 50 % empfohlen.
  15. Ist eine bestimmte Art von Berufstätigkeit vorgeschrieben?
    Nein, es gibt keine Vorschrift für die Art der Berufstätigkeit. Empfohlen wird aber eine «einschlägige» Berufstätigkeit, also eine solche im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention. Dadurch haben Sie den Vorteil, dass Sie Synergien zwischen Studium und Berufstätigkeit nutzen können. Ggf. lassen sich sogar Praktika durch Berufstätigkeit anrechnen.
  16. Kann ich das TZ-Studium auch wählen, wenn ich die Zeit für die Betreuung meiner Familie / Kinder nutzen möchte?
    Selbstverständlich.
  17. Wie gestaltet sich das Praktikum für TZ-Studierende?
    Das Praktikum umfasst einen Mindestworkload von 750 Netto-Arbeitsstunden. Dieser kann auf zwei Semester verteilt werden (Herbstsemester und Frühlingssemester). Für Teilzeitstudierende stehen Praktikumsstellen von 40 – 60 % zur Verfügung. Es besteht auch die Möglichkeit, dass TZ-Studierende selbst einen Praktikumsplatz suchen.
  18. Mit welchem Arbeitspensum ist im Praktikum zu rechnen?
    Das Arbeitspensum ist nach Absprache mit der Praxisorganisation grundsätzlich flexibel gestaltbar zwischen 30 und 95 %. Wir empfehlen jedoch ein Mindestpensum von 40 % nicht zu unterschreiten, da es sonst schwierig wird, in die Abläufe der Organisation auf sinnvolle Weise integriert zu werden. Zudem ist es schwierig, Praktikumsstellenunter 40 % zu finden.
  19. Kann eine Arbeitstätigkeit im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention, die vor dem Praktikum geleistet wurde, an das Praktikum angerechnet werden?
    In der Regel bilden die Studieninhalte der ersten 3 Jahre die Grundlage für das Praktikum. Zudem muss dieses von einer/einem Praxisausbildenden begleitet und bewertet werden (Zielvereinbarung und Qualifikation). Ausnahmen können anhand von eingereichten Arbeitsbestätigungen und -zeugnissen individuell beurteilt werden.