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Beratung und Diversity

Diversity-Beauftragte Departement Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwesen.

Dominique Lorenz

Die Diversity-Beauftragte der ZHAW Departement Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwesen ist Anlaufstelle für Fragen zu Themen wie Gleichstellung, Diskriminierung, Barrierefreiheit etc. und für die Vermittlung von Kontakten zur Stabsstelle Diversity, der übergeordneten Beratungs- und Informationsstelle unserer Hochschule, und deren internen und externen Beratungsangeboten. Die Beauftragte hat Einsitz in der Kommission Diversity, in der der Austausch zwischen den Departementen stattfindet.

Bei Fragen oder Anliegen in Bezug auf die Diversity- und Genderthematik wenden Sie sich bitte direkt an die Diversity-Beauftragte Dominique Lorenz.

Chancengleichheit

Studierende und Studieninteressierte mit Behinderungen oder chronischer Krankheit haben einen rechtlichen Anspruch auf eine unterschiedliche Behandlung, die zur Gleichstellung mit Personen ohne Behinderungen führt. Diese unterschiedliche Behandlung kann in Form des Nachteilsausgleichs (NTA) gewährt werden. Der Nachteilsausgleich gleicht also behinderungsbedingte Nachteile aus, mit dem Ziel, ein chancengleiches Studium zu ermöglichen. Massnahmen des Nachteilsausgleichs können beispielsweise verlängerte Prüfungszeiten sein oder darin bestehen, bestimmte Hilfsmittel oder Assistenzleistungen in Anspruch nehmen zu dürfen.

Nachteilsausgleich beantragen

Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, melden Sie sich auf der Seite der Beratungsstelle Nachteilsausgleich der ZHAW an. Dort finden Sie alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen, zu den Abläufen und zu den benötigten Bescheinigungen.

Das Reglement Nachteilsausgleich regelt die Rechte und Pflichten, Abläufe und Zuständigkeiten.

Ansprechperson im Departement

Ihre Kontaktperson für departementsspezifische Fragen ist Andreas Kohne. Bitte beachten Sie, dass für übergeordnete Fragen und die Beantragung des Antrages die Beratungsstelle Nachteilsausgleich zuständig ist: barrierefrei@zhaw.ch

Fristen

Bitte beachten Sie, dass es Fristen pro Semester für das Einreichen des NTA-Antrages gibt. Diese unterscheiden sich je nach Departement und Geltungsbereich (Zulassung, untersemestrige Leistungsnachweise, Modulendprüfungen etc.). Für das Departement Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwesen gelten folgende Fristen:

Einreichefrist Nachteilsausgleich Herbstsemester: bis KW 36
Einreichefrist Nachteilsausgleich Frühlingssemester: bis KW 6

Diese Fristen beziehen sich immer auf den Antrag, welcher von der Beratungsstelle Nachteilsausgleich dem Departement eingereicht wird und nicht auf die Anmeldung Ihres Gesuchs bei der Beratungsstelle. Die Prüfung Ihres Gesuchs, die Beratung mit Ihnen und die Rücksprachen mit dem Departementen benötigen Zeit. Bitte melden Sie sich daher so früh wie möglich und spätestens 3 Wochen vor der angegebenen Frist bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich an.

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