Sustainable Impact Program: Antragsprozess
Hier finden sich weiterführende Information zu den Voraussetzungen für das Förderprogramm und den Evaluationskriterien.
Eingabefristen 2024
Anträge für neue Projekte im SIP können bis zu den folgenden Fristen eingereicht werden:
- 19. März (Förderentscheid am 17. April)
- 1. Oktober (Förderentscheid am 14. November)
SDG Award: Bis zum 7. Juli können Studierende ihre Bachelor- oder Masterarbeit für den SDG Award einreichen.
Die Award-Übergabe erfolgt am 27. August im Rahmen des Swiss Green Economy Symposiums.
Welche Projekte werden berücksichtigt?
Berücksichtigt werden Studierenden-, Lehr- und Forschungsprojekte im Bereich der nachhaltigen Entwicklung, welche die Erreichung der Agenda 2030, der 17 SDGs oder der Nachhaltigkeitsstrategie der ZHAW unterstützen. Das Projekt muss sich in mindestens eine der drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung einordnen lassen: Umwelt, Gesellschaft oder Wirtschaft.
Für Forschungsprojekte gilt: In der Regel werden eigenständige Projekte gegenüber Vorprojekten in Vorbereitung auf andere Projektanträge oder der Teilnahme an grösseren Projekten bevorzugt gefördert.
Eine direkte Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitenden und Studierenden ist ebenfalls möglich, z. B. bei der weiteren Fortführung eines studentischen Forschungsprojekts oder einer Abschlussarbeit.
Es können auch Gelder für bereits gestartete Projekte beantragt werden, sofern der durch SIP-Förderung entstandene Mehrwert im Bereich der nachhaltigen Entwicklung aus dem Antrag klar ersichtlich wird.
SIP-Projekte können auch von der Zusammenarbeit mit dem Zurich Knowledge Center for Sustainable Development (ZKSD) profitieren, einer forschungsorientierten Kooperationsplattform für nachhaltige Entwicklung zwischen den kantonalen Zürcher Hochschulen. Das ZKSD bietet einen Netzwerkort für inter- und transdisziplinäre Vernetzung und Austausch sowie Coworking-Spaces. Für weitere Informationen bitte Kontakt aufnehmen über sustainable@zhaw.ch.
Antrags- und Evaluationsprozess
- Projektverantwortliche reichen bis zu den kommunizierten Fristen ihre Anträge über die Eingabeplattform ein. Eine vorgängige Beratung ist möglich, hierzu bitte an sustainable@zhaw.ch wenden.
- Nach Ende der Ausschreibungsfrist nimmt ZHAW sustainable eine formelle Vorselektion der eingegangenen Anträge vor. Zu den Ausschlusskriterien gehören: Fehlender klarer Bezug zur Nachhaltigkeit, kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Budgetplanung und Projektentwurf, zu grosse Ähnlichkeit mit bereits finanziertem SIP-Projekt (keine Wiederholungen), Intransparenz oder schwere Nachvollziehbarkeit des Vorhabens sowie fehlende Beteiligung des Departments (nur bei Mitarbeitendenprojekten).
- Der SIP-Vorstand beurteilt die Einreichungen nach den untengenannten Kriterien. Bei Bedarf oder auf Wunsch kann der SIP-Vorstand weitere Expert:innen aus der Wissenschaft, der Wirtschaft oder der Gesellschaft zur Bewertung hinzuziehen.
- Das Sustainable Development Committee (SDC), der Nachhaltigkeitsausschuss der ZHAW, überprüft und genehmigt die endgültige Auswahl der zu unterstützenden Projekte.
- Nach der Genehmigung durch das SDC erhalten die Projektverantwortlichen alle administrativen Details zur Förderung und die Projektfinanzierung kann zum beantragten Zeitpunkt starten.
- Das Sustainable Impact Program sollte in der gesamten Kommunikation als Partner des Projekts aufgeführt werden, idealerweise mit Logo und Weblink (Details im Zuge der Förderungsbestätigung). Auf dem sustainable Blog wird während oder nach Durchführung in einem Beitrag über das Projekt berichtet.
- Nach Abschluss des Projekts wird ein Projektabschlussbericht mit Auskunft über die Mittelverwendung fällig.
Für weitere Fragen zum Antragsverfahren bitte an sustainable@zhaw.ch wenden.
Wichtig für Lehr- und Forschungsprojekte:
Es wird erwartet, dass sich die beteiligten ZHAW-Departemente mit mindestens 20 Prozent am von der ZHAW finanzierten Gesamtbudget (d.h. die maximale SIP-Finanzierung plus Beitrag des Departements, ohne Drittfinanzierung) des Projekts beteiligen, um die Kultur der nachhaltigen Entwicklung auch in den einzelnen Departementen zu verankern.
Evaluationskriterien
- Impact für Nachhaltige Entwicklung: Potenzial des Antrags, zu einer nachhaltigen Transformation beizutragen (insb. durch die Umsetzung der Agenda 2030 und der 17 SDGs) und möglicherweise zur Förderung einer Nachhaltigkeitskultur in der Region und/oder an der ZHAW voranzutreiben.
- Innovation: Neuartigkeit, Originalität und Skalierbarkeit des Projektes im jeweiligen Kontext.
- Interdisziplinarität: Austausch, Einbezug von oder Zusammenarbeit mit Vertreter:innen anderer ZHAW-Departemente oder Hochschulen, der Zivilgesellschaft, des privaten oder öffentlichen Sektors.
- Sozialer Impact: Berücksichtigung sozialer Aspekte im Antrag, insbesondere der Frage, wie Personen und gesellschaftlich unterrepräsentierte Gruppen (inkl. Frauen), in den Antrag einbezogen und von ihm betroffen sind und wie ihre Lebenssituation, resp. das gesellschaftliche (Problem-) Bewusstsein hierzu verbessert werden.
- Verbreitung: Verbreitung und Kommunikation des Projekts (Säule II: inkl. Publikationen und Wissensvermittlung) nach innen und aussen über für die Zielgruppen relevanten Kanäle.
- Machbarkeit und Effizienz: Durchführbarkeit des Projekts (Projekt-Management) und Verwaltung des Budgets (Verwendung der Mittel inkl. Budgetbeitrag des Departements bei Mitarbeitendenprojekten).
Hintergrund
Das Sustainable Impact Program wird im Rahmen der ZHAW Nachhaltigkeitsstrategie umgesetzt. Das ZHAW strategische Programm für Nachhaltige Entwicklung, ZHAW sustainable, will mit diesem Angebot exzellente Initiativen ihrer Studierenden und Mitarbeitenden für eine Nachhaltige Entwicklung fördern.
Das Sustainable Impact Program wird auch von der nationalen Förderplattform U Change und von der ZHAW-Stiftung unterstützt.