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Begleitevaluation Aktionsplan Behindertenrechte Kanton Zürich 2022-2025

Auf einen Blick

Beschreibung

Ausgangslage:

Als erster Kanton in der Schweiz beschloss der Kanton Zürich einen Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention. Ziel des Aktionsplans ist es, bestehende Benachteiligungen und Hürden abzubauen, sowie Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention mit 26 Massnahmen zu fördern. Die Umsetzung erfolgt in den Direktionen des Kantons Zürich und wird eng von "Partizipation Kanton Zürich", einem Gremium von Menschen mit Behinderungen, begleitet.

Begleitevaluation:

Das Institut für Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe der ZHAW ist für die Begleitevaluation des Aktionsplans zuständig. Im Fokus steht die Umsetzung des Plans. Methodisch kommen qualitative und quantitative Forschungszugänge zum Einsatz.  Die Perspektiven der Betroffenen sowie der Verwaltung werden gleichwertig einbezogen. Damit die bei der Umsetzung des Aktionsplans involvierten Akteur:innen laufend von den Ergebnissen profitieren können und Lernprozesse möglich sind, beinhaltet die Evaluation einen hohen formativen Anteil.

Folgende Fragen stehen im Zentrum der Begleitevaluation:

  • Eignen sich die vorgesehen Gremien zur Umsetzung der Massnahmen?
  • Eignet sich der Finanzierungsmodus?
  • Eignen sich die vorgesehenen Gremien/der Finanzierungsmodus zur Umsetzung der Vorgaben der UNO-Behindertenrechtskonvention?
  • Inwieweit wurden die geplanten 26 Massnahmen umgesetzt?
  • Inwieweit wurden die Umsetzungsprämissen "Partizipation", "Sensibilisierung" und "Differenzierung" berücksichtigt?
  • Inwieweit wurden die Top-Prioritäten, die Partizipation Kanton Zürich aufgezeigt hat, mit den Massnahmen adressiert?
  • Welche Wirkungen wurden aus Sicht der Beteiligten erreicht bzw. nicht erreicht?
  • Welche Empfehlungen lassen sich für einen nächsten Aktionsplan ableiten?
  • Welche Hauptindikatoren auf der Output- und Outcome-Ebene würden sich eignen, um die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Kanton Zürich längerfristig zu monitoren?