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OLG Schleswig-Holstein: Veganer Likör darf «Likör ohne Ei» genannt nicht aber unter Verwendung des Begriffs «Eierlikör» beworben werden

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat im Berufungsverfahren um den «Likör ohne Ei» entschieden, dass diese Bezeichnung für einen veganen Likör zulässig ist. Die Verwendung des Begriffs «Eierlikör» in der Werbung für das Produkt ist hingegen unzulässig