Beratung und Diversity

Diversity-Beauftragte Departement Life Sciences und Facility Management.
Angebote, Informationen und Projekte
Beratungsangebote für Studierende
- Beratungen während des Studiums
- Coaching und psychologische Beratung
- LGBTIQ+ an der ZHAW
- Studieren mit Behinderung oder chronischer Krankheit
- Vereinbarkeit Studium und Privatleben
- ZHAWARE: Reflexion und Austausch zum Thema Ethik
Beratungsangebote für Mitarbeitende
Betreuungsmöglichkeiten
Die ZHAW setzt sich für familienfreundliche Strukturen ein und unterstützt Mitarbeitenden sowie Studierende finanziell bei der Kinderbetreuung in Krippen. Alle Eltern, die ihre Kinder in einer Schweizer Krippe betreuen lassen und die Vergabekriterien erfüllen, können einen Unterstützungsantrag einreichen. Die ZHAW LSFM bietet auch Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuungsangeboten am Standort Wädenswil.
Nachwuchsförderung

Das Departement Life Sciences und Facility Management beteiligt sich an Kooperationen und Partnerschaften, schafft aber auch eigene Angebote zur MINT-Frühförderung (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik).
Beratung, Gleichstellung, Barrierefreiheit
Studierende, Studieninteressierte und Weiterbildungsteilnehmende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben allenfalls einen rechtlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich, um chancengleiches Studieren zu ermöglichen. Der Nachteilsausgleich ermöglicht eine unterschiedliche Behandlung, die zur Gleichstellung mit Personen ohne Behinderung oder chronischen Krankheiten führt. Ein Nachteilsausgleich kann z.B. gewährt werden bei (Aufzählung nicht abschliessend):
- Mobilitäts-, Körper oder Sinnesbehinderungen
- Chronischen Erkrankungen (z.B. Darmerkrankungen, Tumorerkrankungen etc.)
- Psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen, bipolare Störungen etc.)
- Teilleistungsstörungen (z.B. Dyslexie, Dyskalkulie etc.)
- Neurodivergenzen (z.B. AD(H)S, Autismus-Spektrum, Legasthenie etc.)
Der Nachteilsausgleich (NTA) gleicht behinderungsbedingte Nachteile individuell aus, mit dem Ziel, ein chancengleiches Studium zu ermöglichen. Der Nachteilsausgleich darf nicht zu Lernzielanpassungen oder Bevorteilung führen und es besteht kein Anspruch auf bestimmte Massnahmen (vgl. Reglement Nachteilsausgleich). Die Massnahmen müssen zudem im Verhältnis zur Diagnose stehen und für den Studiengang umsetzbar sein.
Nachteilsausgleich beantragen
Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, füllen Sie auf dieser Seite bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich das Online-Gesuch aus. Dort finden Sie alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen, zu den Abläufen und zu den benötigten Nachweisen.
Fristen
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Online-Gesuchs, die Beratung mit Ihnen und die Rücksprache mit den Studiengängen Zeit benötigt. Füllen Sie das Online-Gesuch daher so früh wie möglich und fristgerecht aus, damit genügend Zeit für die Prüfung, Beratung und Erstellung des Antrags für den Studiengang bleibt.
Die verbindliche(n) Frist(en) zur Einreichung des Online-Gesuches sind wie folgt:
Frist für HS (Modulendprüfungen) KW 42
Frist für FS (Modulendprüfungen) KW 12
Frist FS für Anpassungen im Unterricht KW 5
Frist HS für Anpassungen im Unterricht KW 35
Frist für Eignungsprüfungen, untersemestrige LNW etc. s. Fristen für Anpassungen im Unterreicht.
Ansprechperson im Departement
Ihre Ansprechpersonen für departementsspezifische Fragen sind Erika Wassmer und Kaltrina Aliaj, pruefungsadmin.lsfm@zhaw.ch. Bitte beachten Sie, dass für übergeordnete Fragen und die Beantragung des Antrages die Beratungsstelle Nachteilsausgleich zuständig ist: barrierefrei@zhaw.ch
Stabsstelle Diversity ZHAW
Wir beraten und informieren Mitarbeitende und Studierende, führen integrative Massnahmen durch, generieren Wissen und unterstützen die Implementierung von neuen Prozessen. Ziel ist es, die Chancengleichheit an der ZHAW umzusetzen und in den Strukturen der Organisation dauerhaft zu verankern.