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Life Sciences und
Facility Management

Beratung und Diversity

Diversity-Beauftragte Departement Life Sciences und Facility Management.

Karin Altermatt

Angebote, Informationen und Projekte

Nachwuchsförderung

Das Departement Life Sciences und Facility Management beteiligt sich an Kooperationen und Partnerschaften, schafft aber auch eigene Angebote zur MINT-Frühförderung (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik).

Beratung, Gleichstellung, Barrierefreiheit

Studierende, Studieninteressierte und Weiterbildungsteilnehmende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben allenfalls einen rechtlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich, um chancengleiches Studieren zu ermöglichen. Der Nachteilsausgleich ermöglicht eine unterschiedliche Behandlung, die zur Gleichstellung mit Personen ohne Behinderung oder chronischen Krankheiten führt. Ein Nachteilsausgleich kann z.B. gewährt werden bei (Aufzählung nicht abschliessend):

Der Nachteilsausgleich (NTA) gleicht behinderungsbedingte Nachteile individuell aus, mit dem Ziel, ein chancengleiches Studium zu ermöglichen. Der Nachteilsausgleich darf nicht zu Lernzielanpassungen oder Bevorteilung führen und es besteht kein Anspruch auf bestimmte Massnahmen (vgl. Reglement Nachteilsausgleich). Die Massnahmen müssen zudem im Verhältnis zur Diagnose stehen und für den Studiengang umsetzbar sein. 

Nachteilsausgleich beantragen

Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, füllen Sie auf dieser Seite bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich das Online-Gesuch aus. Dort finden Sie alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen, zu den Abläufen und zu den benötigten Nachweisen.

Fristen

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Online-Gesuchs, die Beratung mit Ihnen und die Rücksprache mit den Studiengängen Zeit benötigt. Füllen Sie das Online-Gesuch daher so früh wie möglich und fristgerecht aus, damit genügend Zeit für die Prüfung, Beratung und Erstellung des Antrags für den Studiengang bleibt. 

Die verbindliche(n) Frist(en) zur Einreichung des Online-Gesuches sind wie folgt:

Ansprechperson im Departement

Ihre Ansprechpersonen für departementsspezifische Fragen sind Erika Wassmer und Kaltrina Aliaj, pruefungsadmin.lsfm@zhaw.ch. Bitte beachten Sie, dass für übergeordnete Fragen und die Beantragung des Antrages die Beratungsstelle Nachteilsausgleich zuständig ist: barrierefrei@zhaw.ch

Stabsstelle Diversity ZHAW

Wir beraten und informieren Mitarbeitende und Studierende, führen integrative Massnahmen durch, generieren Wissen und unterstützen die Implementierung von neuen Prozessen. Ziel ist es, die Chancengleichheit an der ZHAW umzusetzen und in den Strukturen der Organisation dauerhaft zu verankern.