Rückverfolgbarkeit
Forschungsgruppe Lebensmittelrecht und QM
Die zunehmende Globalisierung der Lebensmittel- und Futtermittelmärkte sowie verschiedene Lebensmittelskandale haben in der Schweiz und der EU zu weitgehenden Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit entlang der Lebensmittelkette geführt. Da Probleme hinsichtlich Lebensmittelsicherheit heute oft grenzüberschreitende Auswirkungen haben, besteht das zentrale Ziel der Rückverfolgbarkeit darin, betroffene Produkte im Bedarfsfall rasch und gezielt identifizieren, vom Markt nehmen oder zurückrufen zu können. Vorreiter war die EU mit der Verordnung (EG) 178/2002 («EU-Basisverordnung»), die alle Betriebe der europäischen Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft seit dem 1. Januar 2005 verpflichtet gemäss Art. 18, die Rückverfolgbarkeit in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen zu gewährleisten. Das Prinzip wird häufig als «one step back, one step forward» bezeichnet: Unternehmen müssen grundsätzlich dokumentieren können, von wem sie ein Produkt erhalten haben und an wen sie es weitergegeben haben.
Darüber hinaus dient die Rückverfolgbarkeit dem Schutz vor Täuschung, der Transparenz in den Lieferketten (beispielsweise hinsichtlich GVO) sowie der Durchsetzung spezifischer Kennzeichnungs- und Informationspflichten.
Welche zusätzlichen Angaben, Stoffe oder Produktionsparameter über die gesetzlichen Mindestanforderungen im allgemeinen Lebensmittelrecht hinaus dokumentiert und rückverfolgt werden, liegt grundsätzlich im Ermessen des jeweiligen Unternehmens resp. hängt oftmals von dessen Zertifizierungssystemen oder spezifischen Kundenanforderungen ab.
Leistungsangebot der Forschungsgruppe Lebensmittelrecht und QM
Wir analysieren und optimieren die Rückverfolgbarkeit in Ihrem Betrieb. In enger Abstimmung mit Ihnen entwickeln wir ein Konzept zur effizienten und rechtskonformen Umsetzung der Anforderungen
Ihr Nutzen
- Analyse des bestehenden Rückverfolgbarkeitssystems und Beurteilung des aktuellen Rückverfolgbarkeitsgrads
- Entwicklung eines Konzepts zur Rückverfolgbarkeit unter Berücksichtigung der Anforderungen des schweizerischen Lebensmittelrechts sowie der Standards BRCGS, IFS und FSSC 22000 bzw. der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
- Entwicklung eines Krisenkonzepts mit klaren Handlungsabläufen für den Fall eines Produktrückrufs oder einer Krisensituation
Links / Informationen
- Warnungen/Rückrufe - Informationen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
- Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF)
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 16. Dezember 2016 (LGV, SR 817.02)
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Konsolidierte Fassung vom 1. Januar 2026)