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Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel wird verbessert

Per 1. Januar 2022 wird die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel neu dem BLV zugeordnet. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 beschlossen. Zudem wurden weitere Massnahmen zur Optimierung des Zulassungsverfahrens beschlossen. So obliegt dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) neu die Hauptverantwortung bei der Beurteilung der Risiken von Pflanzenschutzmitteln für die Umwelt. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wird weiterhin die landwirtschaftlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem nachhaltigen Schutz der Kulturen gegen Krankheiten und Schädlinge beurteilen.

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