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Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-122/2 «Schäumende Badekugeln»

Schäumende Badekugeln: Die Mitgliedstaaten können den Vertrieb von kosmetischen Mitteln, die wegen ihres Erscheinungsbildes mit Lebensmitteln verwechselt werden und Gefahren für die Gesundheit nach sich ziehen können, unter bestimmten Voraussetzungen einschränken

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