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EuG: Zischen einer Getränkedose nicht als Hörzeichen eintragungsfähig

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschied in einem Urteil vom 7. Juli 2021, dass eine Audiodatei, die den Klang enthält, der beim Öffnen einer Getränkedose entsteht, gefolgt von Geräuschlosigkeit und einem Prickeln, nicht als Marke für verschiedene Getränke und Behälter aus Metall für Lagerung und Transport eingetragen werden kann, da sie nicht unterscheidungskräftig ist.

Das Gericht führt in seiner Begründung aus, dass dieser Klang als ein rein technisches und funktionelles Element anzusehen sei. Des Weiteren würden diese Klangelemente kein wesentliches Merkmal aufweisen, das den Hinweis auf die betriebliche Herkunft von Waren ermöglicht.

Gericht der Europäischen Union - Pressemitteilung Nr. 120/21 vom 7. Juli 2021 (Urteil in der Rechtssache T-668/19)

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