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EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie: Ernährungsindustrie sieht Verbesserungsbedarf

Die EU-Kommission hat am 23.02.2022 ihren Entwurf für eine europäische Sorgfaltspflichtenregelung vorgestellt. Die Richtlinie geht deutlich weiter als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das Anfang 2023 in Kraft tritt.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) begrüßt, dass mit der Einführung einer EU-Regulierung die Zielsetzung einer harmonisierten Regelung von umweltbezogenen und menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten und damit auch einheitlichen Definitionen und transparenten Grundlagen etabliert wird. In vielen Punkten besteht allerdings Nachbesserungsbedarf, um die Unternehmen nicht unverhältnismäßig stark zu belasten, Lieferbeziehungen nicht grundlos zu gefährden, Rechtssicherheit zu schaffen und EU-weite Chancengleichheit zu gewährleisten.

BVE - Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie

Entwurf der Richtlinie - Proposal for a Directive of the European Parliament of the Council on Corporate Sustainability Due Diligence and amending Directive (EU) 2019/1937, COM(2022) 71 final (pdf)

Communication from the Commission to the European Parliament, the Council and the European Economic and Social Committee on decent work worldwide for a global just transition and a sustainable recovery, COM(2022) 66 final (pdf)

 

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