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EU-Kommission genehmigt vier gentechnisch veränderte Pflanzen zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel

Die Kommission hat drei gentechnisch veränderte Pflanzen (1 Sojabohne, 1 Raps und 1 Baumwolle) zugelassen und die Zulassung für eine gentechnisch veränderte Baumwollpflanze zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel erneuert.

Die Zulassungen gelten für zehn Jahre. Jedes aus diesen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellte Produkt unterliegt den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU.

Alle diese GVO haben ein umfassendes und strenges Zulassungsverfahren durchlaufen, einschließlich einer positiven wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die Zulassungsentscheidungen beziehen sich nicht auf den Anbau, sondern nur auf die Einfuhr der oben genannten GVO-Pflanzen. Die Mitgliedstaaten haben im Ständigen Ausschuss und im anschließenden Berufungsausschuss weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen die Zulassung erreicht. Die Europäische Kommission ist daher rechtlich verpflichtet, die Zulassungen zu erteilen.

Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland

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