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Ein Becher voll Zusatzstoffe – Höchstmengenüberschreitungen in Erfrischungsgetränken aus Getränkespendern

Fitnessstudios, Kantinen, Schnellrestaurants – jeder kennt Getränkespender, an denen Erfrischungsgetränke nach Belieben gezapft werden können. Im Jahr 2020 wurden in Baden-Württemberg vermehrt offene Getränke aus solchen Spendern auf ihren Gehalt an Zusatzstoffen untersucht. Dabei wurden bei jeder sechsten Probe Höchstmengenüberschreitungen festgestellt.

Getränke aus Getränkespendern oder Schankanlagen, die z. T. in Selbstbedienung entnommen werden können, bieten Verbraucher*innen einen schnellen und unkomplizierten Weg zu einer kühlen Erfrischung. In der Regel handelt es sich bei den in dieser Form angebotenen Getränken um Erfrischungsgetränke, die neben Wasser, Fruchtsaft/-konzentraten, Kohlensäure, Zucker und Aromen auch Zusatzstoffe wie Süßungsmittel, Konservierungsmittel und Farbstoffe enthalten können. Zusatzstoffe müssen vor der Verwendung in der EU zugelassen werden und dürfen je nach Lebensmittel in unterschiedlichen Mengen eingesetzt werden. Die zugelassenen Zusatzstoffe sowie deren Höchstmengen sind in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegt. Eine Verwendung, die in der Verordnung nicht vorgesehen ist, ist verboten.

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

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