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CH: Technische Anpassungen in vier Verordnungen

Um sicherzustellen, dass Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten gleich gut geschützt sind wie jene der EU und um Handelshemmnisse abzubauen hat das BLV die Verwendung von Titandioxid in Lebensmitteln verboten sowie in vier weiteren Verordnungen technische Anpassungen vorgenommen.

Folgende Verordnungen sind betroffen:

BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

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