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Briefing Letter des BLV: Nicht deklarierte Lebensmittelallergene

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat am 11.08.2021 einen Briefing Letter bezüglich nicht deklarierter Allergene in Lebensmitteln publiziert.

Zusammenfassung des Briefing Letter:

  • Lebensmittelallergien können relativ milde Reaktionen auslösen, jedoch auch zu einem potenziell tödlichen anaphylaktischen Schock führen.
  • In der Schweiz sind 2 bis 8 % der Menschen von einer Lebensmittelallergie betroffen.
  • In gewissen Fällen kann weniger als 1 mg allergenes Protein eine Reaktion auslösen.
  • Die schweizerische Gesetzgebung legt fest, welche der Zutaten, die  Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können, auf dem Etikett der vorverpackten Lebensmittel (Zutat oder unbeabsichtigte Vermischung) gekennzeichnet sein müssen. Aus den Informationen ist ersichtlich, dass die Sicherheit von vorverpackten Lebensmitteln für allergische Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz in der Regel gewährleistet ist.
  • Bei unverpackt verkauften Lebensmitteln (einschliesslich Gastronomie) müssen die Kundinnen und Kunden über Allergene in der Zutat informiert werden; davon ausgenommen sind allerdings potenziell vorhandene Allergene aufgrund einer unbeabsichtigten Vermischung.
  • Bei offen in Verkehr gebrachten Lebensmitteln und in der Gastronomie ist es schwierig das Expositionsrisiko für nicht deklarierte Allergene festzustellen. Es wäre wichtig, solche Angaben zu erhalten, um allergische Personen angemessen zu informieren.

BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Briefing Letter vom 11.08.2021: Nicht deklarierte Allergene in Lebensmittel (pdf)

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