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Briefing Letter des BLV: Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln und Lebereffekte

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat am 03.12.2021 einen Briefing Letter bezüglich Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln und Lebereffekte publiziert.

Zusammenfassung des Briefing Letter:

  • Lebensmittel mit Hanfextrakten wie «CBD-Öle» liegen in der Schweiz seit einigen Jahren im Trend.
  • Die Produktepalette ist breit: Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetikum, eLiquid, Chemikalie wie «Duftöl», Tierarzneimittel und weitere. Je nachdem gelten unterschiedliche Gesetzgebungen mit unterschiedlichen Anforderungen an die Sicherheit.
  • Als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnete CBD-Produkte sind unerlaubterweise in Verkehr. Für sie müssen Firmen eine Bewilligung als neuartige Lebensmittel beim BLV oder der EU-Kommission einholen, wozu die Bewertung von Daten zur Sicherheit gehört. Dies ist bisher nicht erfolgt.
  • Die gesundheitlichen Risiken von CBD in Lebensmitteln sind ungenügend abgeklärt.
  • CBD kann ab gewissen Dosierungen Leberschädigungen beim Mensch verursachen und es gibt Hinweise auf unerwünschte Effekte auf die Fruchtbarkeit bei Labortieren.
  • Eine aktuelle Marktuntersuchung der Kantone zeigt, dass viele Hanfprodukte (insbesondere CBD-Öle) unzulässig hohe Gehalte des psychoaktiven Δ-9-Tetrahydrocannabinols (THC) enthalten und mit Effekten zu rechnen ist.

BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Briefing Letter vom 03.12.2021: Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln und Lebereffekte (pdf)

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