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BfR rät von Pop-it-Fidget-Toys zur Zubereitung von Lebensmitteln ab

«Pop-it-Fidget-Toys» werden nicht nur zum Spielen genutzt, sondern auch in der Küche beispielsweise zum Backen eingesetzt. Aus Sicht des BfR ist von dieser Art des Gebrauchs abzuraten, sofern sie nicht herstellerseitig als bestimmungsgemäß ausgewiesen ist.

Bunte Förmchen aus Silikon mit weichen Blasen, die sich herunterdrücken lassen, genießen derzeit bei Kindern große Beliebtheit. Die sogenannten «Pop-it-Fidget-Toys» werden jedoch nicht nur zum Spielen genutzt, sondern auch in der Küche beispielsweise zum Backen eingesetzt. Im Internet sind zahlreiche Anleitungen und Videos im Umlauf, die zeigen, wie die Silikon-Förmchen zur Zubereitung von Speisen wie kleinen Kuchen und Schokoladenpralinen, Götterspeise oder Eiswürfeln genutzt werden.
Aus Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist von dieser Art des Gebrauchs abzuraten, sofern sie nicht herstellerseitig als bestimmungsgemäß ausgewiesen ist. Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen andere (gesetzliche) Anforderungen erfüllen als Spielzeug. Vereinzelte Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher Lippe (CVUA-MEL) von kommerziell verfügbaren Pop-it-Fidget-Toys haben gezeigt, dass nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass diese Produkte die Anforderungen an Lebensmittelbedarfsgegenstände einhalten. Bei der zweckentfremdeten Nutzung von Pop-it-Fidget-Toys zur Zubereitung von Speisen können Substanzen in das Lebensmittel übergehen, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden.
 

BfR - Bundesinstitut für Risikobewertung (pdf)

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