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Ambulante Wohnbegleitung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft: Entwicklung eines Instruments zur Beurteilung des Leistungsbedarfs an der Schwelle stationär/ambulant

Auf einen Blick

  • Projektleiter/in : Gina Meyer
  • Projektteam : Fiona Gisler, Michael Herzig
  • Projektstatus : abgeschlossen
  • Drittmittelgeber : Öffentliche Hand (ohne Bund) (Kanton Basel-Landschaft / Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote, Kanton Basel-Stadt / Abteilung Behindertenhilfe)
  • Kontaktperson : Gina Meyer

Beschreibung

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben per 01.01.2017 das System der Behindertenhilfe auf eine subjektorientierte Finanzierung umgestellt. Als Systemziele sollten dadurch insbesondere eine Orientierung am individuellen Bedarf und eine Stärkung der Wahlfreiheit für die Personen mit Behinderung beim Bezug von Leistungen erreicht werden.

An der Schwelle zwischen ambulantem und stationärem Leistungsbezug spielen wirtschaftliche Kriterien eine Rolle, welche diese Wahlfreiheit einschränken können. Es sollen aber auch Kriterien der Zweckmässigkeit und Wirksamkeit eine Rolle spielen, wenn z.B. eine Person mit hohem behinderungsbedingtem Bedarf ein ambulantes Setting oder eine Person mit tiefem Bedarf ein stationäres Setting wählen möchte.

Die ZHAW hat:

- aufgezeigt, wie Heimbedürftigkeit im Alters- und Pflegeheim-Bereich in der Schweiz definiert und ausgelegt wird.

- inhaltliche Indikatoren erarbeitet, die eine wirksame und zweckmässige Übersetzung der Heimbedürftigkeit auf den Übergang zwischen stationären und ambulanten Wohnleistungen der Behindertenhilfe ermöglichen

- ein Instrument erarbeitet, mit dessen Hilfe die Fachliche Abklärungsstelle FAS im Rahmen des individuellen Bedarfsermittlungsverfahrens die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit von ambulanten vs. stationären Wohnleistungen beurteilen kann. Dabei wird auch der Wille der Person zentral gewichtet.