Eingabe löschen

Kopfbereich

Schnellnavigation

Hauptnavigation

Medienwissenschaftliche Untersuchung im Fall Ignaz Walker

Auf einen Blick

Beschreibung

Im Fall I. W. wurde verschiedentlich die Rolle einiger Medien problematisiert und über deren Einfluss spekuliert. In einem unabhängigen medienwissenschaftlichen Gutachten sollten auf der Grundlage einer systematischen Analyse Befunde erarbeitet werden, die aus medienwissenschaftlicher, medienethischer und aus juristischer Sicht interessieren und dabei helfen, den Fall auch im Hinblick auf die behördliche Kommunikationsarbeit und entsprechende Learnings aufzuarbeiten.

Erwünscht ist eine unabhängige Beurteilung des Falles aus medienwissenschaftlicher und medienethischer Sicht. Die Studie soll die Rolle der Medien im gesamten Prozessverlauf analysieren und einordnen. Es interessieren insbesondere die Themensetzung sowie die der Berichterstattung zugrundeliegenden Frames und Narrative. Allenfalls lässt sich auch klären, inwiefern es zu einer so genannten medialen «Rudelbildung» gekommen ist, welche Thesen in der Berichterstattung zu erkennen sind und was daraus geworden ist.

Der Regierungsrat wünscht die wissenschaftliche Aufarbeitung der folgenden Themen insbesondere unter Rückgriff auf die Methoden der Inhaltsanalyse sowie Dokumentenanalyse. Eventuell sind auch Befragungen von Medienschaffenden, Gerichten, Strafverfolgungsbehörden etc. sinnvoll:

  • Identifikation und Auflistung der medialen Thesen, Frames und Narrative
  • Möglicher Einfluss medialer Berichterstattung auf Beratungen und Urteile der Gerichtsinstan-zen (Landgericht, Obergericht, Bundesgericht)
  • Klärung der journalistischen «Rudelbildung» rund um den Verteidiger von I.W.
  • Identifikation von «Leitmedien» und deren Effekte auf Folgepublikationen
  • Gegenbewegungen zu Aktionen des «Jäggi-Teams» (v. a. Lokalmedien, NZZ, Weltwoche) und die Gründe, wieso mit der Zeit die gegenteiligen Thesen vertreten wurden
  • Empfehlungen zuhanden des Regierungsrats und der Verwaltung, die sich im Lichte des Auftrags allenfalls ergeben