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Intensive Frühinterventionen bei frühkindlichem Autismus (Projekt IFI) – Phase 1

Auf einen Blick

Beschreibung

HINTERGRUND
Zur Behandlung von frühkindlichem Autismus wurden intensive Frühinterventionen (IFI) entwickelt, die sehr umfassend und stark auf Interdisziplinarität ausgerichtet sind. Auch in der Schweiz bestehen seit einigen Jahren Zentren, die intensive Frühinterventionsprogramme anbieten.
Die Finanzierung dieser Angebote wirft verschiedene Fragen auf, weil diese Programme weder eindeutig den medizinischen Massnahmen noch den pädagogisch-therapeutischen Massnahmen zugeordnet werden können.

Mittels Pilotversuch soll nun geklärt werden, welche Elemente für die intensive Frühintervention unabdingbar sind und wie der Outcome dieser Intervention zu bemessen ist. Weiter soll im Projektverlauf gemeinsam mit den Kantonen eine langfristige Finanzierungslösung gefunden werden. Hier setzt das Projekt IFI an.


PROJEKT IFI – Phase 1
IV und Kantone haben eine Arbeitsgruppe zu IFI eingesetzt. Ihr gehören 11 Personen an aus dem BSV, der EDK, der GDK und der SODK. Sie hat den Auftrag, gemeinsame Finanzierungswege zu finden. Dies folgt der Empfehlung des Bundesrates, dass Kinder mit frühkindlichem Autismus ab 2 Jahren Zugang zu einer intensiven Frühintervention erhalten sollen (Bericht des Bundesrates zu Autismus-Spektrum-Störungen, Oktober 2018, Kapitel 4.3, S. 25ff.).
Gegenwärtig und in einem ersten Schritt beschreibt sie zunächst einmal wünschenswerte Wirkungsziele und die Wege, auf denen diese Ziele erreicht werden könnten. Christian Liesen vom Institut für Sozialmanagement leitet diese erste Projektphase.
Mehr Informationen zum Projekt IFI sind erhältlich auf den Seiten des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV).


ERGEBNISSE
Die Arbeitsgruppe hat im November 2019 ihren Bericht zur Phase 1 vorgelegt. Die Trägergremien des Projekts IFI haben den Bericht angenommen und entschieden, das Projekt IFI fortzusetzen und in die Phase 2 einzutreten – die Auseinandersetzung mit den Kosten von IFI.
Eine weiterhin gelingende Verständigung vorausgesetzt, ist ein Regelbetrieb IFI frühestens ab 2023 möglich. Gelingt keine Einigung, muss auf den Stand vor 2014 zurückgefallen werden.

Weiterführende Informationen

Publikationen