Intensive Frühinterventionen bei frühkindlichem Autismus (Projekt IFI) – Phase 1
Auf einen Blick
- Projektleiter/in : Prof. Dr. Christian Liesen
- Projektteam : Beate Krieger
- Projektstatus : abgeschlossen
- Drittmittelgeber : Bund (Bundesamt für Sozialversicherungen BSV)
- Kontaktperson : Christian Liesen
Beschreibung
HINTERGRUND
Zur Behandlung von frühkindlichem Autismus wurden intensive
Frühinterventionen (IFI) entwickelt, die sehr umfassend und stark
auf Interdisziplinarität ausgerichtet sind. Auch in der Schweiz
bestehen seit einigen Jahren Zentren, die intensive
Frühinterventionsprogramme anbieten.
Die Finanzierung dieser Angebote wirft verschiedene Fragen auf,
weil diese Programme weder eindeutig den medizinischen Massnahmen
noch den pädagogisch-therapeutischen Massnahmen zugeordnet werden
können.
Mittels Pilotversuch soll nun geklärt werden, welche Elemente für
die intensive Frühintervention unabdingbar sind und wie der Outcome
dieser Intervention zu bemessen ist. Weiter soll im Projektverlauf
gemeinsam mit den Kantonen eine langfristige Finanzierungslösung
gefunden werden. Hier setzt das Projekt IFI an.
PROJEKT IFI – Phase 1
IV und Kantone haben eine Arbeitsgruppe zu IFI eingesetzt. Ihr
gehören 11 Personen an aus dem BSV, der EDK, der GDK und der SODK.
Sie hat den Auftrag, gemeinsame Finanzierungswege zu finden. Dies
folgt der Empfehlung des Bundesrates, dass Kinder mit
frühkindlichem Autismus ab 2 Jahren Zugang zu einer intensiven
Frühintervention erhalten sollen (Bericht des Bundesrates zu
Autismus-Spektrum-Störungen, Oktober 2018, Kapitel 4.3, S.
25ff.).
Gegenwärtig und in einem ersten Schritt beschreibt sie zunächst
einmal wünschenswerte Wirkungsziele und die Wege, auf denen diese
Ziele erreicht werden könnten. Christian Liesen vom Institut für
Sozialmanagement leitet diese erste Projektphase.
Mehr Informationen zum Projekt IFI sind erhältlich auf den Seiten
des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV).
ERGEBNISSE
Die Arbeitsgruppe hat im November 2019 ihren Bericht zur Phase 1
vorgelegt. Die Trägergremien des Projekts IFI haben den Bericht
angenommen und entschieden, das Projekt IFI fortzusetzen und in die
Phase 2 einzutreten – die Auseinandersetzung mit den Kosten von
IFI.
Eine weiterhin gelingende Verständigung vorausgesetzt, ist ein
Regelbetrieb IFI frühestens ab 2023 möglich. Gelingt keine
Einigung, muss auf den Stand vor 2014 zurückgefallen werden.
Weiterführende Informationen
- Unterlagen zum Projekt IFI auf den Seiten des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV)
- Bericht der AG zu Wirkungszielen und Standardprozessen (Projekt IFI Phase 1)
Publikationen
-
2021.
Frühkindlicher Autismus und heilpädagogische Früherziehung.
Forum - Mitgliedermagazin des BVF.
(103), S. 42-47.
Verfügbar unter: https://doi.org/10.21256/zhaw-21545