Kompaktkurs: Was sind neuartige Lebensmittel (Novel Food) und wie werden sie bewilligt? / ONLINE
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Abschluss:
Teilnahmebestätigung
Start:
12.11.2024
Dauer:
0.5 Tag, mehr Details zur Durchführung
Kosten:
CHF 350.00
Bemerkung zu den Kosten:
inkl. elektronische Kursunterlagen und Teilnahmebestätigung
Durchführungsort:
- Online
- siehe auch Anmerkungen unter «Mehr Details zur Durchführung»
Unterrichtssprache:
Deutsch
Ziele und Inhalt
Zielpublikum
Mitarbeitende aus Lebensmittelbetrieben inkl. Start-Ups, welche sich mit möglicherweise neuartigen Lebensmitteln beschäftigen, insbesondere aus den Bereichen Forschung, Entwicklung und Technologie sowie Qualitätsmanagement, Lebensmittelrecht und weitere interessierte Kreise.
Ziele
Aufgrund neuer Trends im Lebensmittelbereich wie Lebensmittel aus fernen Ländern, aber auch Nachhaltigkeitsthemen (neue Proteinquellen, Verwendung von Nebenströmen, Vermeidung von Food Waste) besteht eine Tendenz zu Lebensmitteln, die aus rechtlicher Sicht neuartig sind.
Ziel des Novel-Food-Rechtsrahmens ist es, die Einführung von neuen und innovativen Produkten auf den Markt zu ermöglichen und gleichzeitig die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Aus diesem Grund unterliegen die entsprechenden Produkte einem Bewilligungsverfahren. Es ist die Pflicht der Lebensmittelbetriebe, im Rahmen ihrer Selbstkontrolle die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und auch den Novel-Food-Status von entsprechenden Produkten zu evaluieren.
Am 15. Mai 1997 wurde in der EU die sogenannte «Novel Food-Verordnung» in ihrer ersten Fassung in Kraft gesetzt (Verordnung (EG) Nr. 258/97, abgelöst durch Verordnung (EU) Nr. 2015/2283). Um Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der EU zu verhindern, wurde dieses Konzept inkl. Stichdatum durch die Schweiz autonom nachvollzogen. Folglich werden neuartige Lebensmittel im schweizerischen Recht als Lebensmittel definiert, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem Mitgliedsstaat der EU in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und in eine vorgegebene Kategorie fallen (vgl. Art. 15 Abs. 1 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung LGV).
Ziel des halbtägigen Kompaktkurses ist es, die Grundlagen des Novel-Food-Rechtsrahmens in der Schweiz zu vermitteln, inkl. Bezug zum EU-Lebensmittelrecht. Die Teilnehmenden kennen nach der Absolvierung des Kurses die Schritte zur Abklärung des Novel-Food-Status sowie – falls es sich beim betreffenden Produkt um ein neuartiges Lebensmittel handelt – zur Vorbereitung eines Bewilligungsdossiers.
Inhalt
Vorgesehene Inhalte (die Inhalte können hinsichtlich aktueller Anforderungen und/oder Fragestellungen noch angepasst werden):
- Begriff des neuartigen Lebensmittels: Was ist ein Novel Food? Abgrenzungen zu anderen Bewilligungsverfahren im Lebensmittelbereich.
- Einstufung eines Produkts als Novel Food (oder nicht): Aufzeigen des Schritt-für-Schritt-Vorgehens zur Bestimmung des Novel-Food-Status und damit verbundenen Hilfsmittel und Quellen (EU-Novel-Food-Catalogue, BLV-Webseite, Pflanzenliste, Pilzliste, Algenliste, QPS-Liste der EFSA etc.), inkl. Abklärung der Frage, was ein Verzehr in nennenswertem Umfang ist. Aufzeigen des Prozesses «Eintretensabklärung» beim BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)
- Theoretische Grundlagen für die Zulassung eines neuartigen Lebensmittels, inkl. Überblick der Unterlagen und Hilfsmittel zur Vorbereitung des Dossiers
- Weitere Aspekte:
- Datenschutz, Kosten
- Health Claims und Novel Food
- Verkostung von noch nicht zugelassenen Novel Food
- Praktische Tipps und Beispiele
Methodik
Präsentationen, Diskussionen, Erfahrungsaustausch
Mehr Details zur Durchführung
Halber Tag: 12. November 2024
Der Kurs wird online angeboten. Dies ermöglicht es Ihnen, auf effiziente Art und Weise ortsunabhängig teilzunehmen. Voraussetzung ist ein funktionierender Internetzugang und funktionstüchtige Tonhardware (Computeraudio oder Headset). Der Zugangslink sowie alle notwendigen Informationen werden Ihnen rechtzeitig zugesandt. Wir freuen uns, Sie in unserem virtuellen Kursraum zu begrüssen.
Ergänzend können nach dem Kompaktkurs individuelle Unterstützungsleistungen betr. Eintretensabklärung und/oder Bewilligungsdossier dazu gebucht werden.
Folgende Themen werden in separaten Kursen behandelt – siehe entsprechende Ausschreibungen:
Beratung und Kontakt
-
Programmleitung und -beratung
Dr. Evelyn Kirchsteiger-Meier
+41 (0) 58 934 57 04
evelyn.kirchsteiger-meier@zhaw.ch
Fragen zum Kursinhalt: info.iqfs@zhaw.ch
Veranstalter
Dozierende
Spezialistinnen und Spezialisten aus der Fachgruppe QM und Lebensmittelrecht des Instituts für Lebensmittel- und Getränkeinnovation ILGI
Anmeldung
Zulassungskriterien
Ideal sind Grundkenntnisse des Lebensmittelrechts, dies ist jedoch nicht zwingend.
Englischkenntnisse sind von Vorteil, da z.T. mit englischen Quellen gearbeitet wird (z.B. Novel-Food-Catalogue der EU)
Anmeldeinformationen
Sollte unter «Anmeldung» kein Datum für diese Weiterbildung ersichtlich sein, oder sollte Ihnen das angegebene Datum nicht passen, können Sie sich gerne auf die unverbindliche Interessentenliste setzen lassen. Wir Informieren Sie umgehend über den nächsten Durchführungsstart, sobald dieser feststeht.
Es gelten die «Allgemeinen Zulassungs- und Teilnahmebedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen an der ZHAW».
Startdaten und Anmeldung
Start | Anmeldeschluss | Anmeldelink |
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12.11.2024 | 22.10.2024 | Anmeldung |