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Überarbeitung Wildruhegebiete Kanton Basel-Landschaft

Auf einen Blick

Beschreibung

Im Kanton Basel-Landschaft wurden die aktuellen Wildruhegebiete im Rahmen der Waldentwicklungspläne ausgeschieden. Bei der Erarbeitung des neuen Wildtier- und Jagdgesetzes (WJG, Stand 01.01.2022) wurde ein neuer Umgang mit den Wildruhegebieten beschlossen. Die Wildruhegebiete sollen unter verstärkter Berücksichtigung wildbiologischer Faktoren für den gesamten Kanton neu ausgeschieden werden. Dabei sollen menschliche Aktivitäten, welche die Wildtiere beeinflussen, die aktuellen Wildruhegebiete, bereits bestehende Naturschutzgebiete, Wildtierkorridore sowie regionale und überregionale Vernetzungsachsen ebenfalls miteinbezogen werden.