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Rechtlich geforderte Selbstkontrolle mit Fokus auf das Element «gute Verfahrenspraxis»

Auf einen Blick

  • Projektleiter/in : Regina Zoller
  • Projektteam : Evelyn Kirchsteiger-Meier, Katrin Kremer-Hartmann, Klaus Neuer
  • Projektstatus : abgeschlossen
  • Drittmittelgeber : Dritte
  • Kontaktperson : Regina Zoller

Beschreibung

Mit einer massgeschneiderten Weiterbildung werden die Grundlagen der gesetzlich geforderten Selbstkontrolle vermittelt.
Die Teilnehmenden aus einem Betrieb für Nahrungsergänzungsmitteln kennen die Elemente der gesetzlich geforderten Selbstkontrolle sowie die damit verbundenen Pflichten für Betriebe und haben das Element «gute Verfahrenspraxis (gute Hygienepraxis, gute Herstellungspraxis GHP)» vertieft betrachtet. Sie haben sich insbesondere mit den Inhalten der GHP gemäss Hygieneverordnung (HyV) und Codex Alimentarius-Verfahrensregel «General Principles of Food Hygiene» auseinandergesetzt und können diese aktiv im Betrieb umsetzen, bewerten und weiterentwickeln.
Die Weiterbildung ist dreiteilig aufgebaut und dauert zwei Tage, wobei zwischen den beiden Weiterbildungstagen ein Praxistransfer des erworbenen Wissens stattfinden soll. Indem mit der „Checkliste Selbstkontrolle“ eine IST-Analyse des Betriebs durchgeführt wird von den Teilnehmenden. Am zweiten Weiterbildungstag werden die Ergebnisse der Checkliste präsentiert, diskutiert und die Ergebnisse festgehalten. Weiter wird das Wissen nach den Bedürfnissen der Teilnehmenden vertieft, Ideen gesammelt und Lösungen für das konkrete Umsetzen erarbeitet .