Rechtlich geforderte Selbstkontrolle mit Fokus auf das Element «gute Verfahrenspraxis»
Auf einen Blick
- Projektleiter/in : Regina Zoller
- Projektteam : Evelyn Kirchsteiger-Meier, Katrin Kremer-Hartmann, Klaus Neuer
- Projektstatus : abgeschlossen
- Drittmittelgeber : Dritte
- Kontaktperson : Regina Zoller
Beschreibung
Mit einer massgeschneiderten Weiterbildung werden die Grundlagen
der gesetzlich geforderten Selbstkontrolle vermittelt.
Die Teilnehmenden aus einem Betrieb für Nahrungsergänzungsmitteln
kennen die Elemente der gesetzlich geforderten Selbstkontrolle
sowie die damit verbundenen Pflichten für Betriebe und haben das
Element «gute Verfahrenspraxis (gute Hygienepraxis, gute
Herstellungspraxis GHP)» vertieft betrachtet. Sie haben sich
insbesondere mit den Inhalten der GHP gemäss Hygieneverordnung
(HyV) und Codex Alimentarius-Verfahrensregel «General Principles of
Food Hygiene» auseinandergesetzt und können diese aktiv im Betrieb
umsetzen, bewerten und weiterentwickeln.
Die Weiterbildung ist dreiteilig aufgebaut und dauert zwei Tage,
wobei zwischen den beiden Weiterbildungstagen ein Praxistransfer
des erworbenen Wissens stattfinden soll. Indem mit der „Checkliste
Selbstkontrolle“ eine IST-Analyse des Betriebs durchgeführt wird
von den Teilnehmenden. Am zweiten Weiterbildungstag werden die
Ergebnisse der Checkliste präsentiert, diskutiert und die
Ergebnisse festgehalten. Weiter wird das Wissen nach den
Bedürfnissen der Teilnehmenden vertieft, Ideen gesammelt und
Lösungen für das konkrete Umsetzen erarbeitet .