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Anonymisierung von Daten der Helsana Gesundheitswissenschaften

Risikoverteilungen

Auf einen Blick

Beschreibung

Für eine Datenweitergabe als auch für die interne Verwendung von Daten ist eine Anonymisierung erforderlich, sodass der Rückschluss auf Einzelpersonen verhindert wird und die Analysequalität der Daten aber möglichst erhalten bleibt. Die Datenanonymisierung wird auf komplexe Daten der Helsana angewendet. Daten im Allgemeinen aber auch Daten der Helsana Gesundheitswissenschaften werden bei Analysen intern und extern zu weitreichenden Analysen verwendet. Auch zu Analysen für welche die Daten ursprünglich vielleicht gar nicht vorgesehen waren bzw. für das sie nicht gesammelt wurden. Ganz zentral und in allen Punkten ist der Personenbezug das wesentliche Kriterium bei Entscheidung über angemessene Datenweitergabe und Datenanonymisierung. Daten ohne Personenbezug sind von den Datenschutzgesetzen ausgenommen und darum versucht man mit Anonymisierung den Personenbezug zu eliminieren. Eine solche Anonymisierung ist keinesfalls durch perfekte IT-Sicherheit und Löschung oder Pseudoanonymisierung von direkten Identifizierungsvariablen, wie zum Beispiel Name des Versicherten und AHV-Nummer, ausreichend erfüllt, sobald Daten intern oder extern weitergegeben werden. Die Gesetzgebung streicht seit circa zwei Jahrzehnten explizit heraus, dass die Löschung von direkten Identifizierungsvariablen (oder der Pseudoanonymisierung dieser) bei personenspezifischen Daten keineswegs ausreicht. Zu allererst muss das Re-identifizierungsrisiko mit probabilistischen Ansätzen bestimmt werden. Entscheidend ist dann die Anwendung von Anonymisierungsmethoden so dass zugleich zwei Ziele erreicht werden: das Re-identifizierungsrisiko von Personen entscheidend zu verringern und die Datenanalysequalität der Daten nicht zu beeinträchtigen. Die Daten enthalten Rechnungsinformation, Infos der Leistungserbringungen und Einzeldaten Versicherter als auch hochsensible Informationen.