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Informed Consent in verständlicher Form

Auf einen Blick

Beschreibung

Informed Consent in verständlicher Form

Forschung mit Menschen ist aus ethischer Sicht problematisch, da Gesundheit und Persönlichkeit geschützt werden müssen. Die Aufklärung von Studienteilnehmenden über Verlauf und Risiken ist deshalb gesetzlich geregelt. Das Humanforschungsgesetz (HFG) schreibt in der Schweiz vor, dass Studienteilnehmende ihre Zustimmung geben müssen und dass die zugrundeliegenden Informationen „in verständlicher Form“ (HFG Art. 16) zu erfolgen haben (Informed Consent).

Das Informed-Consent-Projekt führt das Dept L/ ZHAW im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) durch. Das BAG will im Hinblick auf die Revision des HFG wissen, was aus linguistischer Sicht „in verständlicher Form“ für künftige Studienteilnehmende genau heisst. In einer ersten Projektphase hat das Dept L/ ZHAW dem BAG einen Überblick über die wichtigsten Positionen in der Literatur vorgelegt und ein Verständlichkeitsmodell für Informed Consent vorgeschlagen. In einem empirischen Teil wurde ein Textkorpus mit schriftlichen Patient/-innen-Aufklärungen auf Verständlichkeitsprobleme hin untersucht.

In einer zweiten Projektphase beleuchtet das Dept L/ ZHAW im Auftrag des BAG die folgenden drei Teilaspekte: 1. Der Einfluss der Prüfbehörden auf die Patient/-innen-Aufklärungen wird untersucht und Good-Practice-Vorschläge unterbreitet. 2. Die Einwilligung zur Forschung mit gesundheitsbezogenen Daten und biologischen Proben (sogenannter Generalkonsent) wird auf Verständlichkeit hin untersucht.3. Die mündlich-schriftliche Aufklärungsmodalität wird nach Anspruchsgruppen untersucht.

Das Informed-Consent-Projekt untersucht mit Mitteln der Angewandten Linguistik insgesamt die Möglichkeiten der „verständlichen Form“ im Bereich der Aufklärung von Forschungsteilnehmenden im Hinblick auf die Evaluation des Humanforschungsgesetzes.

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