Die kantonalen Finanzierungen von Universitätsspitälern
unterscheiden sich sowohl zwischen den Kantonen als auch zwischen
den einzelnen Institutionen. Um Transparenz hinsichtlich der
unter-schiedlichen kantonalen Finanzierungsbeiträge an die
Universitätsspitäler zu schaffen, hat das WIG zusammen mit der KPMG
AG in einer Studie eine systematische Darstellung der
Finanzierungspraxen im Jahr 2013 der Kantone Bern, Basel-Stadt,
Zürich sowie Genf in Bezug auf die folgenden Positionen
erstellt:
- Allgemeine kantonale Finanzierungsbeiträge
- Forschung und universitäre Lehre
- Immobilien und Darlehen.
Diese drei Positionen zusammen ergeben jenen kantonalen
Finanzierungsbeitrag, welcher die Spitäler zusätzlich zu den
dual-fixen Finanzierungsanteilen nach Art. 49a KVG den
Universitätsspitälern ausrichten. Insbesondere die allgemeinen
kantonalen Finanzierungsbeiträge sind ein zentraler Aspekt in der
Diskussion um die Verzerrung des Wettbewerbs zwischen den
Spitälern. Die Unterschiede in der Höhe der allgemeinen kantonalen
Finanzierungsbeiträge ohne Forschung und Lehre 2013 sind
insbesondere im Vergleich der Deutschschweiz zu Genf beachtlich:
Während Bern mit MCHF 10.0 und Basel mit MCHF 13.6 etwa im gleichen
Umfang kantonale Finanzierungsbeiträge geleistet haben, weist
Zürich mit insgesamt MCHF 31.3 bereits eine dreimal höhere
Finanzierungsbeitrags-summe aus. In Genf mit den HUG als
medizinische Grund- und Gesamtversorger von Stadt und Kanton nehmen
die gesamten Finanzierungsbeiträge mit fast MCHF 134.4 nochmals ein
deutlich grösseres Volumen ein. Der Kanton Bern finanziert
Forschung und universitäre Lehre 2013 insgesamt mit MCHF 97.1,
Basel mit MCHF 106.5 und Zürich mit MCHF 86.3. Genf finanziert die
Forschung und universitäre Lehre mit einem pauschalen Staatsbeitrag
von MCHF 188.7, also ungefähr doppelt so hoch wie die
Deutschschweizer Kantone. Da die Eigentumsverhältnisse der Mobilien
und Immobilien sehr unterschiedlich ausfallen, können die
Finanzierungspraxen ohne die Festlegung eines „Benchmark“ in Bezug
auf das Kostenvolumen für Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen
etc. nicht sinnvoll verglichen werden.Die Studie wurde im Auftrag
der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern erstellt.