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Kantonale Unterschiede in der Finanzierung der Universitätsspitäler

Auf einen Blick

Beschreibung

Die kantonalen Finanzierungen von Universitätsspitälern unterscheiden sich sowohl zwischen den Kantonen als auch zwischen den einzelnen Institutionen. Um Transparenz hinsichtlich der unter-schiedlichen kantonalen Finanzierungsbeiträge an die Universitätsspitäler zu schaffen, hat das WIG zusammen mit der KPMG AG in einer Studie eine systematische Darstellung der Finanzierungspraxen im Jahr 2013 der Kantone Bern, Basel-Stadt, Zürich sowie Genf in Bezug auf die folgenden Positionen erstellt:

  • Allgemeine kantonale Finanzierungsbeiträge
  • Forschung und universitäre Lehre
  • Immobilien und Darlehen.

Diese drei Positionen zusammen ergeben jenen kantonalen Finanzierungsbeitrag, welcher die Spitäler zusätzlich zu den dual-fixen Finanzierungsanteilen nach Art. 49a KVG den Universitätsspitälern ausrichten. Insbesondere die allgemeinen kantonalen Finanzierungsbeiträge sind ein zentraler Aspekt in der Diskussion um die Verzerrung des Wettbewerbs zwischen den Spitälern. Die Unterschiede in der Höhe der allgemeinen kantonalen Finanzierungsbeiträge ohne Forschung und Lehre 2013 sind insbesondere im Vergleich der Deutschschweiz zu Genf beachtlich: Während Bern mit MCHF 10.0 und Basel mit MCHF 13.6 etwa im gleichen Umfang kantonale Finanzierungsbeiträge geleistet haben, weist Zürich mit insgesamt MCHF 31.3 bereits eine dreimal höhere Finanzierungsbeitrags-summe aus. In Genf mit den HUG als medizinische Grund- und Gesamtversorger von Stadt und Kanton nehmen die gesamten Finanzierungsbeiträge mit fast MCHF 134.4 nochmals ein deutlich grösseres Volumen ein. Der Kanton Bern finanziert Forschung und universitäre Lehre 2013 insgesamt mit MCHF 97.1, Basel mit MCHF 106.5 und Zürich mit MCHF 86.3. Genf finanziert die Forschung und universitäre Lehre mit einem pauschalen Staatsbeitrag von MCHF 188.7, also ungefähr doppelt so hoch wie die Deutschschweizer Kantone. Da die Eigentumsverhältnisse der Mobilien und Immobilien sehr unterschiedlich ausfallen, können die Finanzierungspraxen ohne die Festlegung eines „Benchmark“ in Bezug auf das Kostenvolumen für Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen etc. nicht sinnvoll verglichen werden.Die Studie wurde im Auftrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern erstellt.