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Die neue Personalverordnung der Zürcher Fachhochschulen

Nach Annahme der neuen Personalverordnung (PVF) durch den Regierungsrat des Kantons Zürich im Juli 2022 hat die Umsetzung der Vorgaben begonnen.

Mit dem definitiven Beschluss zum Inkrafttreten der PVF ist nach der konzeptionellen Phase (2012 bis 2016) und einer öffentlichen Vernehmlassung (2018) zum Fachhochschulgesetz (FaHG) ein weiterer wichtiger Meilenstein erreicht worden. Die Revision war nötig geworden, weil sich in den vergangenen Jahrzehnten das Profil der Fachhochschulen gewandelt hat. Die neue PVF versucht diesen Entwicklungen in den Leistungsbereichen Lehre, Forschung und Entwicklung, Weiterbildung und Dienstleistung Rechnung zu tragen. Die Revision bietet der ZHAW neue Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven, so dass es künftig in allen Leistungsbereichen gute Karriere- und Aufstiegsmöglichkeiten gibt. Sei es als Chancengleichheit für die eigene berufliche Laufbahn oder bei der langfristigen Bindung von Nachwuchstalenten.

In der Umsetzung die Chancen nutzen

Mit dem Projekt «crossover», das im Frühjahr 2021 gestartet wurde, hat sich die ZHAW intensiv mit der Überführung des akademischen Personals in die neuen Personalkategorien auseinandergesetzt. Damit die neue PVF als Grundlage für eine zukunftsfähige Hochschule genutzt wird und der Spielraum und die Chancen aktiv wahrgenommen werden können, sind mögliche Szenarien für die Umsetzung diskutiert und ein Umsetzungskonzept erstellt worden, das von der Hochschulleitung bewilligt wurde. Am 1. August 2024 tritt die neue Personalverordnung in Kraft. Bis dahin begegnet die ZHAW grossen Herausforderungen, in die sie bewusst viel Zeit und in die richtigen Ansätze investieren muss, damit für Organisation und Mitarbeitende die Chancen genutzt werden können.