Eingabe löschen

Kopfbereich

Schnellnavigation

Hauptnavigation

VR für Kindern mit Beeinträchtigungen

Auf einen Blick

Beschreibung

Während in Wirtschaft und Kultur der Immersionseffekt der VR Technik bereits für neuartige Erfahrungen genutzt wird, ist der breite Einsatz von VR im Bereich der (schulischen) Heilpädagogik noch wenig verbreitet. Mit dem Fokus auf Bewegung und Kommunikation entwickelt das Projekt neue Handlungsmöglichkeiten für Kinder mit Beeinträchtigungen.

Ziel von „Virtual Reality for Children with Special Needs“ ist die exemplarische und partizipative Erprobung, Evaluation und Individualisierung von Virtual Reality für die Teilhabe an Bildung, Alltag und Mobilität für Heranwachsende mit körperlich-motorischen bzw. kognitiven Beeinträchtigungen bei der Stiftung Vivala in Weinfelden. Die Stiftung betreut, begleitet und schult beeinträchtigte Kinder und Erwachsene. Ein Ziel von Vivala besteht darin, diesen Menschen möglichst viel Selbstbestimmung zu ermöglichen. Die gelebten pädagogischen Prinzipien Partizipation und Befähigung unterstützen dieses Ziel. In diesem Kontext möchte Vivala den Einsatz von Virtual Reality erproben und wissenschaftlich evaluieren. Hierzu haben wir drei Use Cases entworfen, um verschiedene Beeinträchtigungen zu adressieren. Diese Use Cases zeichnen sich dadurch aus, dass sie Handlungskompetenzen vermitteln. Diese wiederum unterstützen das Ziel der Stärkung der Selbstbestimmung.

Das Projekt „Virtual Reality for Children with Special Needs“ entwickelt und erprobt gemäß der mit Menschen mit Behinderung erprobten Methode des Design Thinkings Virtual Reality Anwendungen, hat Pilotcharakter und startet eine dauerhafte Kooperation der Arbeitsbereiche Virtual Reality und Teilhabeforschung.

Damit kommt das Projekt der in Artikel 28 „Angemessener Lebensstandard und Sozialer Schutz“ der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen formulierten Forderung nach, „Menschen mit Behinderungen den Zugang zu erschwinglichen … Geräten und anderen Hilfen für Bedürfnisse im Zusammenhang mit ihrer Behinderung zu sichern.“ (UNO 2020, S. 6).