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Professionalisierung des "Netzwerks Studium und Behinderung Schweiz"

Auf einen Blick

Beschreibung

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) bilden die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung von Chancengerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen an Schweizer Hochschulen. Ziel der Konvention ist, durch Achtung unterschiedlicher Begabungen und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen ihre Lebensbedingungen so zu gestalten, dass diese ihnen eine gleichberechtigte Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten ermöglichen. Es sollen hierbei die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Menschen mit Behinderungen eine Partizipation am sozialen Leben sichern.
Zu den gleichstellungsrechtlichen Bestimmungen gehört auch der Bereich Aus- und Weiterbildung. Entsprechend ist Hindernisfreiheit keine optionale, sondern unabdingbare Notwendigkeit für Hochschulen, um Studierenden mit einer Behinderung gleichwertigen und gleichberechtigten Zugang zu einem Studium zu ermöglichen.
Tertiäre Bildung findet in der Schweiz ausschliesslich in inklusiven Settings statt, d.h. unabhängig davon, welche primäre und sekundäre Schullaufbahn junge Menschen durchlaufen und welche Unterstützung sie darin bereits erhielten, haben sie für eine weiterführende Bildungskarriere nur die Wahl, eine «Regel-Hochschule» zu besuchen. Für diese «notgedrungene Inklusion» müssen entsprechende Zugangsmöglichkeiten an Hochschulen im Sinne einer «Bildung für alle» geschaffen werden.  
Zwar befassen sich in den letzten Jahren immer mehr Schweizer Hochschulen mit dem Thema «Studieren mit Behinderungen», in ihrer «Bestandsaufnahme hindernisfreie Hochschule» stellten Sylvie Kobi und Kurt Pärli jedoch fest, dass bezüglich der Zugänglichkeit für Studierende mit Behinderungen die meisten Hochschulen noch am Anfang stehen.
Um passende Massnahmen zu finden und um diese auch effektiv umzusetzen, fehlen jedoch vielfältige Informationen darüber, was sowohl die Betroffenen, als auch die Hochschulen konkret benötigen. Zur Situation von Studierenden mit Behinderungen in der Schweiz stehen weiterhin kaum vergleichbare Daten, koordinierte Informationen und nur wenig praxisrelevantes Wissen zur Verfügung. Die einzig existierende Untersuchung, die Massnahmen in diese Richtung aufzeigt, wurde 2001-2004 im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 45 «Probleme des Sozialstaats» durchgeführt. Die Autorinnen kommen darin zum Schluss, dass Hochschulen weitgehend behinderungsungeübte Bildungsinstitutionen sind (Judith Hollenweger, Susan Gürber, Andrea Keck, 2005*).
Ziel des Kooperationsprojekts zur Professionalisierung eines «Netzwerks Studium und Behinderung Schweiz» ist, diese Lücke an Wissen und Handlungskompetenzen zu schliessen. Die fehlende Datengrundlage soll erhoben, praxisorientiertes Fachwissen soll in einem gemeinsamen Netzwerk unter Bildung thematischer Arbeitsgruppen generiert, geteilt und laufend erweitert werden. Die Hochschulen erhalten als Ergebnis durchdachte und professionalisierte Empfehlungen zur Verfügung gestellt, welche sie an ihre Bedürfnisse anpassen und entsprechend verwenden können. Auf diese Weise soll Chancengleichheit nicht zu einem willkürlichen und uneinheitlich praktizierten Akt einzelner Hochschulen werden. Entsprechend dient das Projekt zur Förderung einer nationalen Innovationsplattform und Sicherung von Qualitätsstandards in der Schweizerischen Hochschullandschaft. Auch handelt es sich bei den Bestrebungen um einen gesellschaftlich relevanten Beitrag, da die Gesetzgebung konsequent angewandt wird.

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