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Integration durch faire Verfahren: Zur Funktion der Verfahrensgerechtigkeit im Bereich der sozialen Sicherung

Auf einen Blick

  • Projektleiter/in : Prof. Dr. René Wiederkehr
  • Projektteam : Ivy Angelli Rosales-Geyer
  • Projektvolumen : CHF 300'000
  • Projektstatus : abgeschlossen
  • Drittmittelgeber : Interne Förderung (ZHAW Forschungsschwerpunkt «Gesellschaftliche Integration»)
  • Kontaktperson : René Wiederkehr

Beschreibung

Der Gesuchsteller untersucht als Leiter verschiedener SNF-Projekte das öffentliche Verfahrensrecht im Allgemeinen und die Fairness sozialversicherungsrechtlicher Verfahren im Besonderen u.a. mit Hilfe einer empirischen Erhebung bei IV-Stellen sowie Unfallversicherern. Es zeigt sich, dass die Verfahren unter­schiedlich fair ausgestaltet sind, obwohl - aus rechtlicher Sicht - dieselben Verfahrensgarantien gelten. Entgegen der landläufigen (juristischen) Ansicht können Verfahren ausschliessend wirken, da der Zugang zu den Verfahren und die Mitwirkung in diesen Verfahren nicht oder nicht hinreichend gewährleistet sind. Es sind die Ursachen dieser "Exklusion" auf der Basis der empirischen Erkenntnisse sowie mit zusätzlichen Interviews zu untersuchen und Instrumente zu entwickeln, um die Mitwirkung zu verbessern. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen ein fundiertes Verständnis über die Auswirkungen von Verfahren vermitteln, um auf dieser Basis integrative Verfahrensmodelle vorzuschlagen. Zentral erscheint dabei die Information der Verfahrensbeteiligten: Im Grundsatz sind die Verfahrensbeteiligten zu befähigen, ein Verhalten zu ermöglichen, das zum Eintritt der gewünschten Rechtsfolgen führt. In der Praxis ist indes feststellbar, dass (nicht anwaltlich vertretene) Personen mit geringer Schulbildung, aus niedrigen sozialen Schichten oder mit ungenügenden Kenntnissen der deutschen Sprache die Mitteilungen der Behörden nicht verstehen und demnach auch ihre materiellen Rechte im Bereich der Sozialversicherungen (AHV, IV, UV, ALV etc.) nicht oder unzureichend in Anspruch nehmen. Erschwerend tritt hinzu, dass sozialversicherungs­rechtliche Verfahren Massen­verfahren darstellen, in denen notwendigerweise der Effizienzgedanke in den Vordergrund gerückt wird. Dies führt dazu, dass die Verfahren üblicherweise sehr formalisiert ausgestaltet sind, so dass oftmals eine auf das Individuum bezogene (sachgerechte) Information unterbleibt.