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Verstärkter Schutz vor Tierseuchen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 die Anpassung der Tierseuchenverordnung (TSV) verabschiedet. Diese tritt am 1. November 2022 in Kraft. Sie bezweckt, den Schweizer Tierbestand besser vor der Afrikanischen Schweinepest und weiteren Tierseuchen zu schützen.

Die Änderung hat zudem zum Ziel, die Gleichwertigkeit mit dem neuen Tiergesundheitsrecht der EU aufrechtzuerhalten. So können Handelshemmnisse vermieden werden.

BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Gesetzgebung - Noch nicht in Kraft