Tiefere Höchstwerte für Pflanzenschutzmittelrückstände und weitere technische Anpassungen
Das Schweizer Lebensmittelrecht wird aktualisiert: Die entsprechenden technischen Anpassungen von fünf lebensmittelrechtlichen Verordnungen treten per 15. Oktober 2022 respektive per 1. November 2022 in Kraft.
Um die Harmonisierung mit dem EU-Lebensmittelrecht aufrecht zu erhalten, werden die Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (LMVV; SR 817.042), die Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPRH; SR 817.021.23), die Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL; SR 817.022.51), die Verordnung des EDI über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Bedarfsgegenständeverordnung; SR 817.023.21 ) und die Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos; SR 817.023.31) angepasst.
BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen