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Pflanzliche Alternativen: Neue Vorgaben für fleischbezogene Bezeichnungen in Verordnung (EU) 2026/1739

Ab dem 19. August 2029 gelten in der Europäischen Union neue Vorschriften für die Verwendung fleischbezogener Bezeichnungen. Ziel der Regelung ist es, die Begriffe «Fleisch» sowie traditionelle Bezeichnungen für Fleischerzeugnisse stärker zu schützen und Verbraucher vor irreführenden Produktbezeichnungen zu bewahren.

Künftig bleiben Bezeichnungen, die traditionell Fleischerzeugnissen vorbehalten sind, grundsätzlich Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten. Dies betrifft sowohl den Begriff «Fleisch» als auch Bezeichnungen, die in Verbindung mit einer Tierart verwendet werden, beispielsweise «Rind…», «Schwein…» oder «Huhn…».

Pflanzliche Alternativprodukte dürfen diese Bezeichnungen grundsätzlich nicht mehr verwenden, sofern keine ausdrücklich zugelassene Ausnahme besteht.

BAV-Institut

Eur-Lex - Der Zugang zum EU-Recht (Verordnung (EU) 2026/1739 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2026 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 hinsichtlich der Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette)