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Essen wir bald Getreideschimmelkäfer? Speiseinsekten und weitere Novel Food in der EU zugelassen

Die Europäische Kommission hat zu Beginn des Jahres eine Vielzahl neuartiger Lebensmittel (Novel Food) zugelassen, darunter die Hausgrille, den Getreideschimmelkäfer, Vitamin-D2-Pilzpulver sowie fermentiertes Erbsen- und Reisprotein.

Die Zukunft der Ernährung wird offenbar noch proteinreicher. Die Europäische Kommission hat nach intensiver Sicherheitsprüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einigen Novel-Food-Anträgen stattgegeben, die sich vor allem mit Proteinalternativen beschäftigen. Die zugelassenen neuartigen Lebensmittel finden u. a. bei Cerealien, Getreideriegeln und Backwaren Anwendung. Für die Dauer von fünf Jahren dürfen zunächst die antragstellenden Unternehmen die Novel Foods in den Verkehr bringen.

Lebensmittelverband Deutschland

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2535 der Kommission vom 21. Dezember 2022 zur Genehmigung des Inverkehrbringens gefriergetrockneter Myzelien von Antrodia camphorata in Pulverform als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 

Durchführungsverordnung (EU) 2023/4 der Kommission vom 3. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Vitamin-D2-Pilzpulver als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470

Durchführungsverordnung (EU) 2023/5 der Kommission vom 3. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 

Durchführungsverordnung (EU) 2023/6 der Kommission vom 3. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von mit Myzelien von Lentinula edodes (Shiitake-Pilz) fermentiertem Erbsen- und Reisprotein als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470

Durchführungsverordnung (EU) 2023/7 der Kommission vom 3. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Lacto-N-tetraose, erzeugt durch abgeleitete Stämme von Escherichia coli BL21(DE3), als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470

Durchführungsverordnung (EU) 2023/58 der Kommission vom 5. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer) in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470