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Life Sciences und
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Leitsatzempfehlung erhielt nicht die erforderliche Mehrheit

Die im Dezember 2018 veröffentlichten Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Die vom Fachausschuss erarbeitete Leitsatzempfehlung wurde dem Plenum der DLMBK zur Abstimmung am 16. März 2022 vorgelegt. Die erforderliche Einstimmigkeit ohne Gegenstimme, die in einer ersten Befassung im Plenum laut Geschäftsordnung der DLMBK erforderlich ist, konnte nicht erreicht werden. Drei Mitglieder der Kommission stimmten gegen die Beschlussvorlage – sie wurden im Anschluss an die Sitzung aufgefordert, ihre Ablehnung zu begründen und einen schriftlichen Kompromissvorschlag zu unterbreiten. Über den eingegangenen Kompromissvorschlag diskutierte das Plenum in seiner darauffolgenden Sitzung am 15. Juni 2022. In der anschließenden Abstimmung über den geringfügig geänderten Leitsatzentwurf erhielt die Leitsatzempfehlung aufgrund von sieben Stimmenthaltungen und einer Gegenstimme leider nicht die erforderliche Mehrheit. Erforderlich wären mindestens 25 Zustimmungen der 32 Kommissionsmitglieder gewesen. Eine erneute Bearbeitung kann im Rahmen der Geschäftsordnung der DLMBK innerhalb der nächsten Berufungsperiode erfolgen.

BMEL - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft