EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie: Ernährungsindustrie sieht Verbesserungsbedarf
Die EU-Kommission hat am 23.02.2022 ihren Entwurf für eine europäische Sorgfaltspflichtenregelung vorgestellt. Die Richtlinie geht deutlich weiter als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das Anfang 2023 in Kraft tritt.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) begrüßt, dass mit der Einführung einer EU-Regulierung die Zielsetzung einer harmonisierten Regelung von umweltbezogenen und menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten und damit auch einheitlichen Definitionen und transparenten Grundlagen etabliert wird. In vielen Punkten besteht allerdings Nachbesserungsbedarf, um die Unternehmen nicht unverhältnismäßig stark zu belasten, Lieferbeziehungen nicht grundlos zu gefährden, Rechtssicherheit zu schaffen und EU-weite Chancengleichheit zu gewährleisten.
BVE - Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie