Emmentaler: BLW schluckt Heublumenpulver-Urteil
Emmentaler-Produzenten dürfen künftig Heublumenpulver verwenden, um die Lochbildung im Käse zu fördern. Das Bundesamt für Landwirtschaft zieht ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht weiter.
Die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland kann ihr Pflichtenheft anpassen: Bei der Produktion von Emmentaler AOP ist es künftig erlaubt, Heublumenpulver beizugeben, um die Bildung der typischen Löcher im Käse zu fördern. Das Recht dazu hatte sich die Sortenorganisation vor Bundesverwaltungsgericht erstritten, nachdem das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) das entsprechende Gesuch der Sortenorganisation abgelehnt hatte.
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: siehe News vom 28. April 2025