EFSA: Vorläufige Sicherheitsgrenze für Cannabidiol als neuartiges Lebensmittel
Die EFSA-Wissenschaftler haben eine vorläufige Sicherheitsgrenze für die Aufnahme von Cannabidiol (CBD) als neuartiges Lebensmittel für Erwachsene festgelegt, weisen jedoch auf weiterhin bestehende Datenlücken hin.
Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass CBD als neuartiges Lebensmittel gilt, sofern es die Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für neuartige Lebensmittel erfüllt.
In einer aktualisierten Stellungnahme hat das EFSA-Gremium für Ernährungneuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) eine vorläufige Sicherheitsgrenze für CBD von 0,0275 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag (etwa 2 mg/Tag für einen Erwachsenen mit einem Gewicht von 70 kg) festgelegt.
Wenn die verfügbaren Daten unvollständig sind, können die EFSA- Wissenschaftler vorläufige Sicherheitsgrenzen festlegen. Diese Menge beinhaltet einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor – oder Unsicherheitsfaktor –, um die Gesundheit trotz der Unsicherheiten in den verfügbaren Daten zu gewährleisten.
Die EFSA-Sachverständigen werden die vorläufige Sicherheitsgrenze überprüfen, sobald die erforderlichen toxikologischen Daten und/oder Daten zum Menschen entweder von Antragstellern oder aus veröffentlichten Forschungsergebnissen vorliegen.
EFSA - European Food Safety Authority
Update of the statement on safety of cannabidiol as a novel food