Herkunftsangabe im Online-Angebot
Antwort des Bundesrates vom 16. August 2023 auf die Motion (23.3599) von NR Müller-Altermatt Stefan
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, mit einem Zusatzartikel in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung die Angabe von mehreren Herkünften und einem entsprechenden Hinweis für die Konsumentinnen und Konsumenten für online angebotene Lebensmittel zu ermöglichen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
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