D: Was «Frische» auf der Milchpackung bedeutet - Neues Milchrecht sorgt für Klarheit
Die Frische einer Milch ist für viele Menschen ein zentrales Qualitätsmerkmal. Kein Wunder, dass auch das Marketing den Begriff gerne verwendet. Nur: Wie lange gilt eine als frisch bezeichnete Milch auch wirklich als frisch? Zumindest rein rechtlich betrachtet, gibt es auf diese Frage nun eine eindeutige Antwort.
Eine neue Verordnung definiert jetzt verbindlich, was hinter der Benennung stecken darf: Danach darf eine wärmebehandelte Milch als «frisch» oder als «Frischmilch» bezeichnet werden, wenn ihre Mindesthaltbarkeit bei einer Lagertemperatur von maximal acht Grad Celsius ungeöffnet drei Wochen nicht überschreitet. Führt die Art ihrer Wärmebehandlung zu einer Mindesthaltbarkeit von «nur» zwölf Tagen, darf diese Frischmilch den Hinweis «traditionell hergestellt» tragen. Die verschiedenen Arten der Wärmebehandlung unterscheiden sich darin, wie hoch und wie lange die Milch erhitzt wird.
Die neue, nun gesetzlich verbindliche Definition für Frischmilch, ist Teil eines ganzen Paketes aktualisierter Vorschriften für Milch und Milchprodukte. Sie sind in der sogenannten Milchproduktequalitätsverordnung (MilchPQV) zusammengefasst. Geregelt wurde zum Beispiel auch, dass Joghurt, Kefir oder Buttermilch nur dann als frisch bezeichnet werden dürfen, wenn ihre Haltbarkeit gekühlt maximal zwei Wochen beträgt und sie nach ihrer Herstellung nicht erneut wärmebehandelt werden. Oder, dass der Hinweis «laktosefrei» auf Milchprodukten wie Käse, Joghurt oder Milch nur erlaubt ist, wenn das Produkt weniger als 0,1 Gramm Laktose je 100 Gramm enthält. Zuvor gab es nur für bestimmte Milchprodukte solch einen rechtlich verbindlichen Wert. Die MilchPQV gilt seit Juni 2026. Die herstellenden Betriebe haben bis Ende 2027 Zeit ihre Produktkennzeichnung auf den Etiketten entsprechend anzupassen.