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BVL: Einnahme von Lithium nur unter ärztlicher Aufsicht

«Neuronale Gesundheit», «mentale Klarheit», «innere Ruhe» oder «kraftvolle kognitive Präsenz»: mit solchen oder ähnlichen Wirkversprechen werden als Nahrungsergänzungsmittel angebotene lithiumhaltige Erzeugnisse im Onlinehandel beworben. Allerdings kann bereits eine moderate Erhöhung des Lithiumspiegels im menschlichen Körper gesundheitlich schwerwiegende Folgen haben. Daher sind Lebensmittel, also auch Nahrungsergänzungsmittel, mit zugesetzten Lithiumverbindungen in der Europäischen Union verboten.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass der Mineralstoff Lithium in der Europäischen Union für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln nicht zugelassen ist. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher chemischen Verbindung Lithium eingesetzt wird. Dazu gehören beispielsweise Lithiumcarbonat oder Lithiumorotat. 

Die Anreicherung anderer Lebensmittel mit Lithium oder seinen chemischen Verbindungen ist ebenfalls nicht zulässig und somit verboten. 

BVL - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (D)