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BLV: Verbesserter Gesundheitsschutz

Das Schweizer Recht wurde in technischen Belangen der EU angeglichen. Anpassungen erfolgten bei Zusatzstoffen, Druckfarben, Kunststoffen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Höchstwerten für Pestizidrückstände und den Prüfnormen für Spielzeug.