BLV: Neuerungen im Lebensmittelrecht per 1.8.2026
Ab August 2026 gelten mit Übergangsfristen neue technische Anforderungen im Lebensmittelrecht.
Die Änderungen stärken den Gesundheits- und Täuschungsschutz und halten die Schweizer Gesetzgebung auf dem gleichen Stand wie die der EU. Sie betreffen unter anderem die Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln auf Lebensmitteln, die zulässigen Aroma- und Zusatzstoffe oder auch die Vorgaben zur Desinfektion von Badewasser.
BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen