BLV: Neue Bescheinigungsmuster für Lebensmittel tierischer Herkunft und zusammengesetzte Lebensmittel
Die Bescheinigungen zur Einfuhr von Lebensmitteln tierischer Herkunft und zusammengesetzten Lebensmitteln wurden geändert und aktualisiert. Bescheinigungen nach aktuellem Muster werden noch bis 19. Februar 2026 akzeptiert.
Betroffene Sendungen: Lebensmittel tierischer Herkunft und zusammengesetzte Lebensmittel
Betroffene Länder: Alle zugelassenen Drittstaaten
Die neu zu verwendenden Muster sowie weitere Informationen finden Sie unter Durchführungsverordnung (EU) 2025/636 der Kommission vom 25. März 2025 zur Änderung von Anhang III und Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 hinsichtlich der Muster für Veterinärbescheinigungen, der Muster für amtliche Bescheinigungen, der Muster für Veterinär-/amtliche Bescheinigungen und der privaten Bestätigung in Bezug auf den Eingang in die Union oder die Durchfuhr durch die Union in ein Drittland von Sendungen bestimmter Kategorien von zum menschlichen Verzehr bestimmten Tieren und Waren